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Full text of "E. Petersenii De Dionysiorum judicibus disputatio [microform]"

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UNIVER8ITATIS  D0RPATEN8IS 

QUAE 

ftUO  DIE  HAEC  ACADEMIA  OLIM  CONDITA  EST 

DiE  XII  MEIiSlS  DECEMbRIS  ANNI  MDCCCLXXYIII 

HORA  XU  IN  AULA  MAGNA 
ORATIONE 

FCIRBTlVAlirBI   ^JEHLAIJ 

p.  P.  0. 
ET  RENUNTIATIONE 

VICTORUM  IN  ERDDITIONIS  CERTAMINIRnS  PRAEHIi  ADEPTORUH 

PUBLICE  AGENTUR 

V  RITE  GONCELEBRANDA 

DOCTORES  OMNIUM  ORDINUM  AMPLISSIMOS  ET  COMMILITONES  HUMANISSIMOS  ET 
QUICUMQUE  REBUS  NOSTRIS  LITTERARUMQUE  STUDIIS  BENE  VOLUNT 

OMlSri  QUA  PAR  EST  OBSERVANTIA 

INVITAMUS 

RECTOR  ET  SENATUS. 


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SUBIECTA  EST   E.  PETERSENn  DE  DI0NY8I0RUM  lUOICIBDS  DISPUTATIO. 


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DORPATI  UVONORUM 

pCHHAKENBURG    JYPIS    pESCRIPBIT. 


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Imprimatur. 


Dorpati,  27.  Nov.  1878. 
Nr.  507. 


Reetor:  Meykow. 


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Ifeber  die  Preisrichter  der  Grossen  Dionysien  zu  Athen. 


.Wie  die  Richter,  welche  alljahrlich  zu  Athen  ttber  die  an  den  Grossen  DioDysien  in 
der  Tragoedie,  Eomoedie,  im  lyrischen  Agon  der  Knaben  wie  der  MEnner  wax  den  Preis 
ringenden  Chfire  der  zehn  Stamme  richteten,  gewahlt  wurden,  wie  viele  ihrer  waren, 
wie  sie  ihr  Richtergeschaft  voUzogen,  darflber  werden  wir  durch  kein  einziges  voll- 
gtiitiges  Zeugniss  eines  alten  Grammatikers  oder  Forschers  ausdrucklich  belehrt  Wir 
sind  fttr  unsere  Erkenntniss  fast  nur  auf  gelegentliche  Aeusserungen  angewiesen,  die 
freilich,  weil  durch  lebendige  Beziehung  zu  jenem  Institut  hervorgerufen^  an  Ursprunglich- 
keit  und  Frische  vor  gelehrten  Besprechungen  und  Erklarungen  eben  so  viel  voraus  haben, 
als  sie  an  systematischer  VoIIstllndigkeit  und  Deutlichkeit  ihnen  nacfastehen.  Um  so  mehr 
bediirfen  sie  genauer  und  erschSpfender  Auslegung,  und  was  fur  unsere  Frage  durch 
Interpretatron  und  Combination  zu  gewinnen  war,  das  hat  der  Hauptsache  nach  Sauppes 
Sorgfalt  und  Scharfsinn  ermittelt  ^).  Nach  seiner  Darstellung  war  das  Verfahren  im 
Wesentlichen  folgendes:  einige  Zeit  vor  dem  Feste  waren  im  Rath  von  den  Raths- 
mitgliedem  der  einzelnen  Stamme  unter  Mitwirkung  der  Choregen  die  geeigneten  Manner 
aus  allen  Athenern,  nicht  je  aus  demselben  Stamm,  erlesen,  die  Namen  derselben  iu  Umen 
geworfen,  die  Urnen  sodann  von  den  Prytanen  und  Choregen  gemeinschaftlich  verschlossen 
und  versiegelt  und  so  den  Schatzmeistem  im  Opisthodom  des  Parthenon  zur  Aufbewahrang 
flbergeben,  und  erst  zum  Wettkampf  selbst  ins  Theater  geschafft.  Zu  der  Aufiuhrang 
aber  hatten  jene  Gewahlten  sich  ohne  officielle  Auflforderung  eingefunden,  vielmehr  ein 
jeder  nur  privatim  von  seinen  Wahlem  benachrichtigt,  auch  allen  andem  unbekannt  die 
Prtifung  vorgenommen  und  sein  Urtheil  in  eine  Schreibtafel  eingetragen.  Nach  Beendi- 
gung  jedes  besonderen  Agons  hatte  dann  der  festordnende  Archon  die  Urae  geCftnet,  und 


1)    Die  Wabl  der  Richter  in  den  mosischen  Wettkampfen  an   den  Dionysien,  in  den  Berichten   &ber   die 
Verhandlangen  der  E.  SSchs.  Ges.  d.  Wiss.  zn  Leipzig.  Classe  VIL    1856.    1  iL 

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die  ▼or^drnebene  Zahl  yon  Namen  —  Sanppe  nimmt  fQnf  fQr  jeden  Agon  an  —  gezogen, 
die  Erlosten  gerufen,  vereidigt,  ihren  Spruch  vernommen  und  das  Endurtheil  verkflndigt. 
Dem  gegenflber  bezeichne  ich  sogleich  den  Hanptpunkt,  in  welchem  ich  abweiche. 
Ich  gedenke  zu  beweisen,  dass  schon  vor  jedem  Agon  eine  grOssere  Zahl  von  Rich- 
tenden  aus  den  Umen  gezogen  und  gerufen  wurden;  dass  diese  nach  der  Vereidigung 
auf  einem  besonderen  Platze  allen  sichtbar  der  AuflFlihrung  mit  Ohr  und  Auge  folgten  und 
ihr  Urtheil  aufschrieben ;  die  Auslosung  einer  kleineren  Zahl  entscheidender  Stimmen 
aus  ihnen  und  das  Weitere  nehme  ich  gleich  Sauppe  an.  Diese  Satze  hat  im  Wesent- 
lichen  schon  Helbig^)  gegen  Sauppe  zu  erweisen.  versucht;  aber  neben  verschiedenen 
zutreffenden  Bemerkungen,  namentlich  iiber  Plutarchs  Erz&hlung  von  dem  Wettkampf 
des  Aischylos  und  Sophokles,  litt  seine  Beweisftihrung  besonders  an  dem  Mangel,  dass  er 
von  Plutarch  ausgieng  und  weil  er  die  von  Sauppe  so  trefflich  behandelte  Lysiasstelle 
damit  nicht  zu  reimen  wusste,  dieses  werthvollste  aller  Zengnisse  durch  eine  wenig 
gltlckiiche  Interpretation  zu  nichte  machte.  So  erkl&rt  es  sich,  dass  auch  die  richtigen 
Gedanken  Helbigs  verloren  gegangen,  und  dass  selbst  Schoemann^),  der  einzige,  bei 
welchem  ich  Helbigs  Aufsatz  angefiihrt  gefunden,  nicht  erkennen  I&sst,  ob  er  Sauppe 
beistimmtoder  Helbig,  wahrend  Stark  *),  Mommsen  5),  Ribbeck^)  Bernhardy  ^  aus- 
schliesslich  Sauppe  nennen  und  billigen,  Bernhardy  freilich  nicht  ohne  einen  Zweifel  zu 
ftnssem,  ob  nicht  die  Richter  vielmehr  vor  jeder  AuffQhrung  erlost  seien,  wofar  er  sich 
aber  sonderbarer  Weise  nur  auf  Aischines  3,  232  beruft. 

Der  Bequemlichkeit  halber  stelle  ich  die  s^mmtlichen  Zeugnisse  voran. 
I.  Pherekratcs  bei  Meineke  /r  com.  gr.  II.  293. 

Torc  ^k  xptxatj 

toiff  vovl  xpfvouot  X£fU> 

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xp(veiv  u.  s.  w. 
U.  AristophaBes  Wolken  1114  Chor: 

Tooc  xpixdf  8'  S  xspoavouoiv,  f,v  xi  T(5v8e  t^v  ;(op^v 

tt>;peXtt>o'  ^x  Tttiv  §ixa(tt)v.   PouXojieod'  i^jieTf  cpprfoat. 

TcptuTa  [ih  YGtp,  f^v  veav  Po6Xy;o&'  Iv  fipa  tooj  dYpooc, 

5oo(iev  rpcoToioiv  pjxtv  u.  s.  w. 

2)  Zur  Eenntniss  des  griechischen  Btihnenwesens.    I.   Die  Richter.    Zeitschrift  fur  das  Gymnasialwesen 
1862,  S.  97  ff. 

8)  Griechische  Alterthiimer  II,  495. 

4)  Za  K.  F.  Hermanns  Lehrbncb  der  griech.  Antiquitaten.     II*  59,  24. 

5)  Heortologie,  S  397. 

6)  Rheinisches  Museum.    1869,  S.  134. 

7)  Grundriss  der  Griechischen  Litteratur.    II'  2,  S.  143. 


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ni,  Dessclben  V6gel  446  Chor:i^i4  *:    >ii»^i!<^       ■;     .^  vf 

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^J      i'^)^     •    IV.  Ebenda  1101  Chor:  ^       v  v  • 

.'S  vVrx ••:;■•   --      :  .•:•         xotf  xptTaic  e^Treiv  ti  ^ooX^jxeofta  r^»  vbcijc  Tzipi 

&'  d^^^  V  xp(va>otv  "^iAa;,  icaotv  auTorc  dtuooftev  u.  s.   w. 
1109  etTo  rp"i?  TouTototv  5oicsp  iv  feporj  obrf^osTe. 

T(if  fdp  6jid>v  ohdaz  Ipd^pofiev  Tcpi?  deTdv  u.   s.  w. 
1114  ^^v  8e  ji-}]  xpfvr^Te  u.  s.  w. 

V.  Desselben  Ekklesiazusen  1141  Magd: 

xal  Twv  SeaTwv  eTTt»  euvouc  zMX/d'^^^» 
yjnX  Ttov  xptTtov  61  jiT^  Ti»   iTlpwoe   pX^TCcl, 
!to>  [J16&'  f^(iu)V  TcdvTa  Yop  T:opl;oji£v. 

VI.  Ebenda   1152  Chor: 

.  .  .  h  8b(i)  6^  xaTo^afvsif.  ^70) 
67cooo{iat  fx^o;  Tt  {leXXoSetTcvtxdv. 
o(itxpiv  8'  Gicodlo&at  toFj  xptTaTot  pouXojxot- 
Tot;  oof^ot;  [xiv,  T&v  oo^fcuv  {X6{xv7][x£votc  xp{v6tv  l{x£* 
ToTf  Y^^^t  S^i^Slu);,  5td  t6v  "(IXtov  xpfvsiv  l{xi* 
05(e56v  dTcovTOf  oov  xeXeutu  SyjXoo')]  xpfveiv  d{xe. 
{XTjSI  t6v  xXf^pov  76vlo&ai  {XTjO^  ^{XtV  OtTtOV, 
^Tt  upoefXr^;^'*  dXX'  dicovTa  TauTO  xp"^  {xe{xvr^{xlvo'jj 
{x^  'Tnopxerv,  dXXd  xp(v6tv  touc  x^po^s  op&tos  def. 
{xr^Sl  ToTc  xaxoic  STafpotj  tov  Tp^rov  7cpofetx£vat, 
oi  {x^vov  {xvif^{xir]v  l/ooot  tjov  TeXeoToftov  dsf. 

VII.  PlttM  Staat  IX,  580  B  Sokrates  zu  Glaukon:  "Iftt  8r,  {xot,  lcpTjv  IycI),  vDv 
fjSij  (ooicep  6  8id  rdv-tov  xptrJ;?  dTO'fa(veTOt,  xot  ou  oStcd,  t(c  TcptoToc  xoxd  ttjv  o)jv  8(5;ov 
eu8at{xov(a  xol  T(f  SeuTepoc,  xol  touj  dXXouc  i;^?  Tcevre  ov-oc  xprve,  ^ootXtxtJv,  Tt(xoxpaTtx<5v, 
8Xt*)fapxtxdv.  87j{xoxpaTtx<>v.  Tupavvtx^v.  'AXXd  faSto.  f'^r^.  :^  xp(atf  xo&oTcep  ^^P  e^rr^Xdov, 
1^0)78  SoTcep  xopouc  xp(vto  u.  s.  w.,  worauf  Sokrates  noch  fragt,  ob  sie  einen  Herold 
miethen  wollten,  oder  selbst  das  Resultat  verkundigen. 


8)  W&hrend  Sanppe  S  3  dies  als  eaphemistischen  Aasdrack  far  .dorchfallen'  nahn,  sah  Helbig  eine  .naive 
UnTersch&mtheit'  in  den  Worten,  kraft  deren  der  Chor  selbst  im  UebertretnDgsfalle  doch  den  Sieg  beanspmche, 
aber  grossmftthig  mit  einer  Stimme  Majoritat  sich  begniigen  wolle.  Gewiss  ist  diese  Erklamng,  die,  wie  Helbig  zeigt, 
aacb  in  den  Scholien  steht,  nicht  nnr  genauer,  in  Bezng  anf  vtxav,  sondem  anch  witziger. 


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/r  Vni.  In  den  Gesetzen  Platons  ist  schon  das  ganze  vierte    Kapitel    dei  zweiten 

Bachs  S.  657  fQr  die  Theaterfrage  von  Interesse,  doch  beschr&nke  ich  mich  daraaf,  die 
Haaptstelle  herzasetzen  S.  659  A,  wo  die  Fordemng,  dass  die  Richter  masischer  Agoneq^ 
Einsicht  und  Tapferkeit  besitzen  sollten,  folgendermassen  begrQndet  wird:  ouxs  y^P  ^apdr^ 
dsdxpou  ZsX  x(5v  "^Q  dXYj^  xptT^^v  xpfvstv  (lavOoJvov-a  xa\  ^xTcXyjTC^fievov  uTzb  dop^poo  ttov 
iroXXttiv  xal  "rijc  auxoD  ®)  dTratSeuofa;,  o5x'  au  "^ffp^toaxovxa  8i'  dvavSptav  xai  8eiX(av  ix  xauToo 
oxdfioxof  ouTOp  xouj  dsou;  iTrexoXloaxo  ji^XXtov  xpCvetv,  ix.  xo6xoo  c[^o3(5(jisvov  diro^faCveodat 
padO\uo<:  tJjv  xpfoiv  o6  fdp  (la&rjT?]?  dXXd  §t6doxaXo?.  <5f  78  xi  Sfccatov.  deaxwv  fidXXov  6 
xpir)]?  xaOfCsi  xai  ivavxia)o<5(JLevoc  xot;  rJjv  :^8ov^v  jx^  TCpocTQx^vxo)?  {AifjSI  dpi^di;  dTcoStSouot  fteaxaTf. 

IX.  Lysias  4,  3.  Zura  Beweise,  dass  Sprecher,  der  Beklagte  (B),  mit  dem  Klager 
(A)  nach  einem  friiheren  Zerwurfniss  sich  wieder  versOhnt  habe,  und  weder  von  der 
einen  noch  von  der  andern  Seite  zur  fraglichen  Zeit  noch  feindliche  Gesinnung  bestan- 
den  habe:  lpouX<5(xrjV  8'  dv  (x-Jj  dTzoXar/B.h  aoxov  xptrJjv  Atovoofoiv  Tv'  6|xrv  ^avep^c  Iy^^^xo  l(xol 
8tT^XXa7(xlvo?,  xpfva?  t)]v  I(x"}jv  ^uX^v  vtxdv  vuv  8'  K-^^a^e  (xlv  xaOxa  e?c  xi  •fpaii\La'z&iQVy 
dizikar/B  os.  xal  6x1  dXr^xyfi  xauxa  M-^uy,  4>tXrvoc  xa^  AtoxX-^c  foaotv.  dXX'  oux  lox'  aoxoFc 
(xapxupf^oat  (x-Jj  8io(xoaa(xlvot;  Tiepi  xf^c  aixfa?  fjf  l"]f(«  «peuYco,  eTrei  oa^o)?  Ipcox'  dv.  fixt  i^(xerc 
f^(xev  auxov  0?  xptTJjv  i(xpaX<$vx£?  xat  •^(xaiv  eTvexa  h.abi^ozo. 

X.  Isokrates  17,  33:  nui^(56topov  ^dp  xdv  oxr^vfxTjv  xaXo6(xevov,  3»  6tc^p  naoCtovo; 
d-avxa  xal  Xi^^ei  xai  Tipdxxst.  xi;  oux  oTosv  u(xd)v  Trlpuotv  d^^of^avxa  xdf  68pfa?  xa(  xou?  xpixdf 
l^eXdvxa  xoos  oTci  x^?  pooXf^c  etj^Xr^Ssvxa?;  xa{xot  Sbxts  (xtxpwv  eTvexev  xai  Tispt  xoo  ou)(xaxof 
xiv6ove6u)v,  xa6xac  uTCavo^Yeiv  ixfSX^xr^oev,  a?  oeo7j(xao(x£vat  (xlv  f^oav  uizb  xuiv  Tcpoxdvemv.  xaxe- 
otppafto^xlvat  8*  tizb  xuiv  ^(oprjttiv,  icpoXdxxovxo  8*  6716  xdiv  xa(xtuiv.  Ixetvxo  8'ev  dxpo-dXsi.  so  sei 
nicht  zu  verwundem,  wenn  man  um  grOsseren  Vortheils  wilien   Geringeres  gewagt  habe. 

XI.  Demosthenes  in  der  Rede  gegen  Meidias  beschuldigt  diesen,  die  Richter 
fftr  die  Auffuhrung,  an  welcher  Demosthenes  als  Choreg  sich  betheiligte  —  es  war  der 
dYwv  dvSpuiv  aoXr^xdiv,  wie  ihn  der  Redner  selbst  nennt  156  —  bestochen  zu  haben  so  §  3, 
sodann  17,  wo  er  nach  ErwJihnung  andrer  GewaltthMigkeiten  fortfUhrt  xal  068'  Ivxaod' 
foxTj  T^?  u^3p£u);.  dXXd  xooouxov  auxu)  Txspf^v.  (Soxs  xov  £oxecpavu)(tivov  dpjjrovxa  8tc'^&etpe'  xoof 
YopYjioo?  ouvfjev  ItcIjxs  ^y  ^owv,  d-£tXuiv.  ojxvuouot  Tcap£oxr^x(i)C  xo?;  xptxarc,  xd  irapaoxT^vta 
cppdxxu)v.  Tcpocr^Xu)v,  lottoT/j;  u)v  xd  8r^(x^ota.  xaxd  xa\  TzpdYjxaxa  d(x6&Y]xd  (xoi  rapl/u)v  ^tExeXeoe. 
Etwas    weiter  hin   dann  7rpo6ta'^i)sfpa?  xo(vuv  xou?  xptxd?   xu)   d^uivt  xtov  dvSpuiv.   660   xaoxa 


9)  Es  ist  ohne  Zweifel  auTou  nicht  airou  za  schreiben.  Die  aratostxJia  inuss  wegen  des  folgenden  out 
ai)  7t7^va»axovTa  Eigenschaft  des  Richtenden  scin:  es  entsprechen  sich  ja  anch  nnverkennbar  chiastisch  gestellt  die 
beiden  Wirknngen  u.avi)dvovxa  xal  lx-X7j-to|i2vov  und  die  beiden  Ursachen  Oopupou  xat  dratSstJtJia;,  deren  eine 
ansser,  die  andere  innerhalb  des  Richters  liegt. 

10)  Stfinde  das  von  Blass  Die  Att  Beredts.  III,  1,  100  nnd  Rhein.  Mnsenm  1878,  493  anfgest^IIte  Qemiiz, 
schon  fest,  so  mtlsste  man  nat&rlich  oyvfi^'  stt'  iu»  schreiben.  Denn  mit  der  Unfertigkeit  der  Midiana  steht  es  docb 
anders,  als  mancher,  z.  B.  anch  Blass,  aunimmt. 


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(boicspEl  xs^flOwata  I9*  &;a9i  xor;  iauxcj)  vsvea'ASU|A^votc   lirldiQxev*   I{io0  (aIv   u^pcas  t^  a&fto, 

TiQ[  ^uX-g  8^  /^oxouaiQ  xiv  d^wva  ahMotatoj  tow  ji"})  vtx^oat  xaxionrj.     Vgl.  65,  wo  Demosthe- 

oes   sagt,    von   keinem   andern  wisse    man,  dass  er  solches  gethan  o^xe   xaXoupi^vtov  xd>v 

..     Vf       xptxtov  irapsaxr^x^x'  00^  ^xav  6{xv6u>atv  ^;opxoGvxa  ^*).      Vgl.  Demosth.  39,  10  u.  Ann!l.  26  tf. 

\    1^^,  -      y^^^^         XII.  AisehlBes  3,  232  xai  xouj  [xlv  xpixcic   xouc  ix  AiovuaruDv,    Idv    [i^    Stxafto;   xooc 

^/v      xoxXfooc  j^opoo;  y.pfvu)at,  CT^jAiouxe.    ,  ..    ... 

XIII.  Aiddkiiles  4,   20,  nachdem  erzahlt  ist,  wie  Alkibiades  ais  Cboreg  fur  einen 
Knabenohor  seinen  Rivalen  Taureas,  weil  derselbe  ;^vo;  war,  mit  Schiagen  hinausgetrieben 
xioA^'^M,  deax«5v  aufi^tXovetxoovxtov  exe(vu>  xal  {xtao6vx(ov  xoDxov,  tuaxe  xoiv  jroptov  xov  jxlv  ^Trat- 
vo6vxu)v,  xoO  8'ixpoaaaa&ai  oOx  l&eXdvxu)v,  ouSlv  ^rXerov  lirpa^sv  d)Xoi  xuiv  xptxuiv  01  |i.lv  90^06- 
|ievot.  oC  tk  5^aptC^{ievot  vixav    Ixptvav  auxov  Trepi  eXaxxovoc  Troioojjisvot  xov   Spxov  ^  xouxov. 

..  XIV.  Plntarcli  ^^)  im  Leben  Kimons  8,  nachdem  er  erzahlt,  wie  Kimon  auch 
^^ijurch  Heimfuhruug  der  Gebeine  des  Theseus  beim  Volke  sehr  beiicbt  geworden  ware, 
fUirt  also  fort  l&evio  8'e?j  fAVTr^{i.T^v  auxoD  xal  xuiv  xpa-jftpouiv  xptatv  dvojxaaxf^v  ■^zyoiu^^T^'^' 
7cp<6xYjv  "ydp  ot8aaxaX(av  xou  iiotpoxXeooj  Ixt  v£ou  xa&lvxof,  'A^ei^pCwv  6  dcpy u)v  '^tXovetxiaj  ouaTjf 
xai  Tcapaxot;eu)?  xwv  deaxuiv,  xptxdj  |x^v  oux  iyXr^ptoos,  xoD  dYtovo?.  (Oj  6e  Ki}xu)v  jxexa  xwv 
auaxpatYjYcov  rpoeXdtbv  eic  xb  Oeaxpov  lirotT^aaxo  xtp  dew  xd;  v«vo{xta|x£vaf  aTrovoa?.  oux  d^-^xev 
aoxouj  dTCeX&eTv,  dXX'  fipxtoaa;  r^vdYxaae  xa&faai  xal  xpTvat  olza  ovxac  dTzb  «poX^c  eva  ixdamjc. 
6  \tht  ouv  di(wy  xa\  8id  x6  xuiv  xptxuiv  d;(u)}xa  xig  QptXoxtjx(a  ^^)  uTrepipaXe.  vixf^aavxo?  81  xou 
So^oxXlou?  u.  s.  w. 

XV.  AeliaB  Bunte  Gesch.  2,  13  erzahlt  von  dem  Eindruck,  welchen  des  Aristophanes 
Wolken  machten:  Sy.ouaiia  l8o;sv  fj8taxov  aTos  ai  Ne^^dXat.  xai  sxp^xouv  x^v  Troir^rJjv  to;  ou  icoxe 
dtXXoxe,  xai  l^itov  vtxdv.  y.al  Trpoc^xaxxov  xoic  xpt-aTf  dvtodev  'Apiaxo'^dvT^v  dllXd  |x")j  dX)vOv  Ypd'^etv. 

XVI.  DioH  €hry§08tomos  52,  schildert,  wie  er  drei  Tragoedien  gleichen  Inhalts, 
Philoktet,  von  Aiscliylos,  Sophokles,  Euripides  gelesen,  und  gleichsam  einem  Wettkampf 
dieser  drei  grossen  Tragiker  zugeschaut:  ouxouv  syop^^YOuv  ejxaurtp  Tcdvu  Xafxrptoj  xal 
icpoj^x^tv  STrstptojxYjv  tt)v~sp  8txaaT)jc  xtuv  Trptoxtov  xpaYtxuiv  )ropiov.  ttX^Jjv  <$}x(Jaav  ^s  oux  5v 
^8uvd{XYjv  dro^^T^vaa&at  ou8lv,   ou  ^s  evsxsv   ouosk  dv  ^xxf^&rj  xtbv  dv8pu)v  ixsivtov. 

•'''-'      11)    Znr  EechtfertijrTuig  der  Schreibung  von  TrpoSiaoDeipa;   statt  des  uberlieferten   rpo^Siao&etpac,  corri- 
girt  von  H.  Wolf,   und  der  Beibehaltnng  von  xa/vOU}x^vtov  verweise  ich  auf  das  weiter  unten  Gesagte. 

12)  Was  uber  lon  als  Quelle  dieser  Erzahlung  von  Schneidewin  im  Philologus  8,  734  gesag^  ist,  gebil- 
ligt  von  Rfibl  Die  Quellen  Plutarchs  im  Leben  Kimons  S.  36,  ist  nur  'Vennuthung  und  dfinkt  mich  nicht  echr  wahr- 
Boheinlich.  Ich  glaube  eher,  dass  sie  aus  einem  didaskalischen  Werke  stammt  und  lieber  vielleicht  aus  Aristoteles 
Nixai  Atovooiaxat  als  aus  den  AiSaoxaXiai  (s.  Koehler  in  den  Mittheilungen  des  Deutschen  Archaeol.  Instituts  in 
Athen  1878  S.  111)  da  doch  jene,  wie  auch  diese,  gewiss  nicht  blos  chronologische  Tabellen  waren.  Vgl.  Aristoteles 
«d.  acad.  reg.  Bor.  V  8.  1572  fr.  581  (?),  584,  586,  587.  Gegen  Sauppe  bezweifelt  die  Glaubwurdigkeit  der  Er- 
sfihlong  Droysen  im  Hermes  1875,  7.    Dariiben  unten  am  Schluss. 

13)  Ich  habe  den  Dativ  gesetzt  statt  -tjv  <piXoxt|xiav.  Der  Accusativ  wtirde  mir  zulassiger  erscheinen,  wenn 
UTtep^PoXe  vorausgienge.    Ausserdem  habe  ich  ?va  kxd^sxrfi  mit  Helbig  geechrieben  fiir  jxia?  exaiTCOV. 


B 


^^^kXVU.  Liciai  im  Harmonides  2,  ^  ^dp  oSv  xal  iv  to?c  dY<09tv  oC  |ib  ic^ol  dtenal 
aaai  xpor^aaC  roTe  xai  aupfooi.  xpfvoooi  Si  iTrcd  ^  it^vTS  ^  5(J0i  8";^. 

vw. .'t^xvin.  PoUmx  3,  145,  ^di  ToTc  ixiv  (iioooaorc)  xpiTal  xrfdr^vTau  Totc   H  '(a»X7jTaic) 

l^eoTaoi  ppapeoTaC.    -    ---^'-^-    ■■-'•        «''  ••  - -^V  •..;^ri  .I^ximhS;^^;;^^^;^^  -    .^. 

XIX.  Zeaobins  Cent.  III.  64,  Iv  nivTe  xptTtuv  -yofivaoi  xsttaf  rapotfuwStc  oTov  Iv 
iXXoTpfa  i;ooa{a  lor^v.  e^pr^Tai  5^  f^  -jrapoijx^a  T:ap(5aov  izi-^nB  xpiTal  tou;  x(0{itxo6c  Ixptvov,  (Sc' 
cpTjotv  'Eir(/ap{io;.  ouYxeiTat  ouv  ■icapd  zb  'Ofnrjpixdv  Oeulv  h  fo^vaot  xePcai,  iretS^  ot  xptTal 
Iv  ToTc  f^^oto^^  sTj^ov  fi  vDv  e?c  7pafi(xaTsra  ^pcf^eTat  ^^).  Wesentlich  dasselbe,  mehr  oder 
weniger  abgekiirzt,  bei  Suidas,  Hesychius,  in  den  Scholien  zu  Aristophanes  VOgeln  446; 
bei  Hesychios  noch  der  Satz:  it^vie  xpiTaf*  toooutoi  tooc  xtofitxo^c  Stpivov  oO  |jl6vov  *Adi^vT)otv 
dXXd  xal  iv  lixeX(a.  eine  Angabe,  die  gewiss  noch  mehr  Glauben  verdiente,  wenn  sie  am 
Schlusse  lautete  ou  (i6vov  Iv  i!ixeX(a-  dXXci  xal  'AiHjvr^oi.  Vielleicht  ist  aber  nur  durch 
Unverstand  aus  dieser  Fassung  jene  geworden.  Denn  offenbar  ist  das  Epicharmische 
Versfragment  der  Ausgangspunkt  nnd  Eem  dieser  Notiz;  so  dass,  wenn  es  nicht  gftlte 
die  Zeugnisse  ftir  athenischen  Brauch  zusammenzustellen ,  dies  Zeugniss  h&tte  an  der 
Spitze  stehen  massen. 

Von  diesen  Zeugnissen  gehn  I  bis  VI,  XV  and  XIX  auf  den  Agon  der  Komoeden, 
XIV  und  XVI  auf  den  der  Tragoeden,  XII  auf  den  Knaben-,  XI  auf  den  Mftnnerchor,  (bei 
IX  isfs  nicht  zu  sehn),  indem  sie  sich  je  auf  eine  bestimmte  AuflRihrung  beziehen.  Das 
nCthigt  durchaus  nicht,  fflr  die  verschiedenen  Agonen  ein  verschiedenes  Verfahren  anzu- 
nehmen.  Vielmehr  sprechen  VII,  VIII,  X,  XVII,  XVIH  fUr  gleiche  Behandlung,  und  dflrfle 
auch  in  XH  schwerlich  nur  der  lyrische  Agon  gemeint  sein,  da  kein  Grund  abzusehn, 
warum  die  darin  enthaltene  Bestimmung,  die  ubrigens  filr  unsere  Frage  ohne  Belang, 
nicht  ftir  alle  gegolten  haben  sollte. 

Aus  Lysias  IX,  wo  es  heisst,  dass  Beklagter  ,sass'  und  sein  Urtheil  schrieb,  aber 
nicht  erlost  wurde,  ergiebt  sich,  dass  die  zuletzt  entscheidenden  Richter  aus  einer  grOsseren 
Zahl  solcher  erlost  wurden,  welche  die  eigentliche  Hauptarbeit  des  Richters,  die  Findung 
des  Urtheils,  wahrend  der  Auffiihrung  besorgt  hatten.  Dass  nun  die  ,Prufenden',  so  will 
ich  diese  zum  Unterschied  von  den  ,Entscheidenden'  nennen,  wahrend  der  AuflRihrung  nicht 
incognito  waren,  wie  Sauppe  meint,  geht  schon  aus  den  Worten  derselben  Lysiasstelle 
xal  l|xou  eTvexa  IxadlCeio  hervor,  wenn  sie,  wie  Sauppe  selbst  gewiss  richtig  annimmt, 
besagen,   dass  A  thatsftchlich  ,8assS  so  wie  er  thatsSLchlich  als  Richter  in  die  Urne  ein- 


14)  lch  kann  diese  Lesart  nicht  fQr  richtig  halten,  da  der  Gedanke,  der  in  den  Worten  liegen  mfinte,  tn 
wenig  einfach  gedacht  und  zn  schief  aosgedrQckt  wftre.  lch  Termnthe  ItoiStj  ol  xptxal  iv  toic  ^ovaoiv  tl)(0)f  efc  fl 
vuv  Ixi  7pa{A{iaTe?a  fpacpeTat,  ,da  sie  die  Schreibtafeln,  in  die  jetzt  noch  eingeschrieben  wird.  anf  dem  Schoosse  hatten*. 
Dannf  fBhrt  wohl  aneh  IvifpafeTai  bei  Soidas. 


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5a 


V.    ■ 


geworfen  war,  und  dass  nur  das  ungewiss  war,  wessen  Interessen  zu  ?ertreten  er  sass, 
weil  er  nicht  durch  das  Los  zu  den  Entscheidenden  berufen  worden  war  ^^).  '"^*^.^  .1  «^.i 
y.t^.  ,/  Nun  ist  aber  xa^dCsadat  einer  der  vielen  stehenden  Ausdrftcke,  welche  dem  Theater- 
gericht  mit  den  gewfihnlichen  Gerichten  gemein  sind,  wie  dYwv  und  ^YtuviCeodai  vom  Streit 
und  den  streitenden  Parteien,  6i?rf7stv  dort  vom  Vorsitzenden  gebraucht,  welcher  dic  Ver- 
'^%s}-''  handlung  erOflfnet,  eigentlich  die  Parteien  hereinfuhrt,  hier  von  dem  Dichter,  der  den  Chor 
in  die  Orchestra  d.  h.  vor  die  Zuschauer  und  Richter  einfiihrt,  aber  bei  Platb  etcaYcoYeuf  **) 
der  von  ihm  geforderte  Praeses  musischer  Richter,  wie  femer  dem  cntsprechend  eJci^vai, 
e?;dpX8cr&«i  von  den  Parteien  im  Gericht,  von  Chor  oder  Schauspielem  im  Theater.  Die 
Namen  der  Richter  selbst  freilich  sind  im  officiellen  Gebrauch  geschieden,  dort  6txa(Tca(, 
hier  xpixaC  aber  xp(oi?  und  xpfvsiv  ist  gemeinschaftlich  geblieben ;  beiden  Gerichten  gemein 
ist  feraer  die  Losung,  die  Vereidigung  und  anderes,  wovon  spater  zu  sprechen.  Wenn 
nun  gerade  so,  wie  es  von  den  Heliasten  heisst  oSj  f^  TrdXij  xa&^Cet.  01  xa&i^fievot  oder  haM- 
Cexo  6  Stat-r^-n^j,  so  Lysias  IX  von  den  Theaterrichtern  sagt  IxaOICexo,  Plato  VIII  xad(Cet 
6  xpti^»,  Plutarch  XIV  vjvaTxaae  xa&taat.  Poliux  XVIII  xpt-al  xoti^TjvTat,  wo  iiberali,  wie 
wir  sehen  werden,  das  Sitzen  wahrend  der  Auffulimng,  der  ja  Reden  und  Gegenreden 
der  Parteien  im  Gericht  entsprechen,  gemeint  ist,  nicht  bei  der  Stimmabgabe,  so  ist  das 
jSitzen'  officiell,  und  durfen  wir  uns  die  ,Prufenden'  nicht  unterschiedslos  unter  die 
Zuschauer  gemischt  denken.  Wir  mflssen  schon  hier  einen  besonderen,  fur  die  Prufiing 
geeigneten,  vielleicht  anch  der  Controle  wegen,  allen  Zuschauern  sichtbaren  Platz  fttr  sie 
fordern,  wie  das  schon  Helbig  S.  101  aus  anderm  nicht  ganz  so  triftigem  Gmnde  that. 
Die  namentlich  bei  Aristophanes  so  haufigen  Mahnungen  des  Chors  an  seine  Richter, 
auch  diese  denen  wirklicher  Gerichtsreden  sehr  ahnlich.  hatte  auch  Sauppe  als  an  die 
gegenwartigen  ,Prufenden'   gerichtet,  verstanden  *').     Gewiss  aber   erscheinen   namentlich 


15)  Allerdings  erklart  Francken  im  Philologos  1864,  350  tjjawv  sivexa  nach  dem  bekannten  Gebranch  Ton 
stvexa  ,ef  quantum  qtddem  per  me',  worin  liegen  wflrde,  dass  KlSger  (A)  eben  factisch  nicht  gesessen  hitte.  Dass  aber 
diese  Erkl&mng  falsch  ist,  geht  erstens  darans  hervor,  dass  A  doch  schrieb;  zweit^ns  daraus,  dass  bei  Franckens  Er- 
klamng  der  Nachdruck  falschlich  anf  ixa&eCeto  fallen  wurde,  als  handelte  es  sich  damm,  wer  verschnldet,  dass  A 
nicht  ,8ass*.  In  Wirklichkeit  aber  will  B  beweisen  einmal,  dass  er  keine  Feindschaft  gegen  A  gehabt,  das  thnt  er 
mit  OTi  Tjjiei?  f^jiev  auxov  ot  xpiTTjv  itipaXoviec,  zweitens,  was  noch  wichtiger  nnd  in  jenem  noch  nicht  enthalten, 
dass  cr  auch  bei  A  keine  Feindachaft  gegen  aich  —  denn  B  war  der  Chorege,  fur  den  A  als  Richter  stimmen  soUte, 
8.  unten  Anm.  43  —  vorausgesetzt,  das  liegt  in  Sti  t^^cuv  ervsxa  IxadeCexo.  So  erganzen  sich  die  beiden  S&tze,  wah- 
rend  noch  Franckens  Erklarung  der  zweite  besten  Falls  nur  eine  mattere  Wiederholung  des  ersteren  ware. 

16)  Gess.  6,  765  A,  {xavo;  S^  xal  repl  |xov(p6iav  ei;  .  .  .  .  e{;a7u>Ye(k  te  elvai  xai  xotc  a|i.iXX(0(ievotc 
tijv  Staxpiotv  txavcuc  a7:oot5o(S?  nnd  weiter  nnten  B  von  demselben  e^  toik  xptTot?  aroSiSou?  ....  ttjv  xpiisiv. 

17)  Wir  sehen  aus  ihnen,  dass  xpiTT}?  wie  xptveiv  sowohl  in  weiterer  Bedeutung  von  dem  Prftfenden  nnd  dem 
Prttfen  gebraucht  wird,  als  auch  in  engerer  vom  Entscheidenden  und  Entscheiden,  fur  letzteres  nicht  etwa  bloa  xpivai, 
das  vielmehr  auch  vom  PrQfen  gesagt  sein  kann,  z.  B.  XIV.  Die  xpivoovre?  werden  nirgends  angeredet.  Es  scheint, 
dass  Helbig  S   101  dies  irrthOmlich  aus  Pherekrates  I  nahm. 

2 


>'A. 


•V;' 


10 


i*: 


direkte  Anreden  II  n.  IV  natQrlicher,  venn  sie  sich  an  die  auf  hestimmtem  Platze  sicht- 
baren  Richter  wenden,  ganz  besonders  diejenige  am  Schluss  der  Ekklesiaznsen  V,  wo  der 
Dichter  Zuschauer  und  Richter,    die  ja   nach  Sauppe  nicht   zu    unterscheiden   w&ren, 
gesondert  mitzukommen   einlftdt.     Desgleiehen  ist  das   Andrftngen  der  Znschaner  gegen  ^y^i^  , . 
die  Richter  bei  Aelian  XV,  und  die  an  diese  gestellte  Forderung,  dem  Aristophenes  den^     f 
Sieg  zuzuerkennen,  erstunterjener  Voraussetzung  recht  verstftndlich.  Und  *®)  in  dem  Augen-  -     s> 
blick,    wo    die   Richter  ihre  Schreibtafeln   herauszogen,   da  wftre  es   mit  dem  Incognito 
ja  doch  zu  Ende  gewesen.  ^' 

Eben  diese  Schreibtafeln  scheincn  mir  aber  ein  weiterer  Beweis  fUr  die  of&cielle 
und  offene  Ausflbung  des  ,Prufens'  zu  sein.  Jener  Lysianische  Richter,  welcher  zur  Ent- 
scheidung  nicht  gezogen  wurde,  ,sass'  ja  nicht  blos,  sondem  .schrieb'  auch  das  6'  8stva 
vtxa  in  die  Schreibtafel.  Donn  das  Schreiben  ist  auch  nach  Aelian  XV,  wo  die  Richter 
den  Aristophanes  als  Sieger  ,schreiben*  sollen,  officielle  Form,  ebenso  nach  den  Lexiko- 
graphen  XIX,  welche  auch  die  YpafifiatsTa  nennen,  wie  Lysias  xt  yp«F^H^*"£^ov.  wo  der 
Artikel  mit  nichten  eine  friihere  Erwfthnung  der  Schreibtafel,  und  da  diese  in  der  jetzt 
vorliegenden  Rede  sich  nicht  findet,  den  Ausfall  dieser  Erwfthnung  anzunehmen  gebietet  ^^). 
Denn  wohl  nahm  auch  Sauppe  schon,  welcher  fruher  diese  Rede  ftir  eine  Deuterologie 
gehalten  hatte,  den  Verlust  des  ganzen  ersten  Theils  der  Rede  an,  aber  dadurch  ist  die 
Auseinandersetzuiig  tiber  das  Dionysiengericht  augenscheinlich  nicht  bertihrt.  Vielniehr 
bezeichnet  dcr  Artikel  das  7pa[jL|ia-£rov  als  bekanntes  und  ordnungsraftssiges  Richter- 
instrument,  welches,  wie  ich  vermuthe,  vom  Staate  geliefert  wurde.  Der  allgemeine 
Gebrauch  der  Schreibtafeln  bei  dieser  Gelegenheit,  wie  ihn  jene  Zeugnisso  lehren,  wflrde, 
ohne  dass  er  gesetzlich  vorgeschrieben  gewesen  ware,  sich  scbwer  erklftren.  Das  Ge- 
dftchtniss  der  Richter  konnte   solcher   Stutze  am  allerwenigsten    bedtirfen,    da,    wie    nach 


18)  Ich  bekenne  eine  Zeit  lang  geschwankt  zu  haben,  ob  nicht  avtofkv  besser  mit  irpo^Tarrov  zvl  verbinden 
sei,  in  welchem  Falle  hier  der  dentlichste  Hinweis  auf  einen  bestimmten  Sitz  der  Bichter  in  einw  der  ontersten 
Reihen  gegeben  ware.  Aber,  obwohl  dtvaiOsv  gtatt  rptoTOv  mir  auch  jetzt  noch  etwaa  auffallig  ist,  halte  ich  doch  die 
gewdhnliche  Erklarung  namentlich  darum  fQr  besser,  weil  die  Richter  doch  nicht  blos  den  einen  Sieger  schrieben, 
sondem  auch  die  Reihenfolge  der  andem  Concurrenten,  s.  Platon  VII. 

19)  So  meinte  Francken  im  Philologus  1S64,  350.  Die  in  desselben  Verfasscrs  commentationes  Lygiacae 
Tom  Jahre  1865,  welche  mir  nicht  zug&nglich  sind,  enthaltene,  von  Blass:  Die  Attische  Beredsamkeit  I,  591,  3  nicht 
gebilligte  ErklSmng  wird  kaum  verschieden  sein  von  der  an  ersterwahnter  Stelle  vorgetragenen:  nunc  quidem  haec  se  fac- 
tunun  in  pugillarihus  scripsit,  welche  namentlich  nach  Sauppes  Erorterung  keiner  Widerlegung  bedarf.  Aber  auch 
was  Helbig  a.  0.  ersonnen,  nm  die  Stelle  mit  seinem  aus  Plutarch  gewonnenen  Resultat  in  Einklang  zu  bringen, 
dass  das  Schreiben  des  A  beim  Proagon  stattfand,  dass  B  dies  nicht  als  Beweis  ffir  die  behauptete  VersShnung  anfOhre, 
sondera  vielmehr  um  A  bloszusteUen  damit,  dass  er  sein  Urtheil  schon  vor  der  AufiFQhrung  geschrieben  habe,  das  hat 
in  den  Worten  des  Lysias  keinerlei  Anhalt;  ihm  steht  namentlieh  das  ^xotOeCs^^o  im  Wege.  Helbigs  Heranziehung 
des  Proagon  wfirde  sich  ja  mit  den  Vermuthungen  Hillers  iiber  den  Proagon  im  Hermes  1873,  402  flf.  wohl  vertragen; 
aber  ^dass  die  designierten  Richter  hierbei  (bei  dem  Proagon)  assistiertcn',  was  doch  nur  von  officieller  Thatigkeit 
verstanden  werden  konnte,  auch  wegen  ixaO^Csxo  bei  Lysias,  widerstreitet  den  Zeugnissen  wie  der  Natur  der  Sache. 


11    ■  -'Wv^,^'' 


Demosthenes  XI,  and  Plutarch  XIV,  anzunebmeD,  ilber  jeden  Agon  besonders  geurtheilt, 
oiid  dieses  Urtheil  auch  sofort  yerkflndigt  wurde,  nicht  etwa  die  s&mtiichen  Urtheile  am 
Schluss  s&mtlicher  Aufftihrungen  ^).  Ueber  drei  Goncurrenten  aber,  und  eine  hdhere  Zahi, 
kann  es  bei  zehn  Ghoregen  ja  nicht  ge^ebcn  haben,  selbst  wenn  jeder  drei  Tragoedien 
HDd  ein  Satyrspiel  ins  Feld  fUhrte,  das  einmal  gebildete  Urtheil  vorm  Vergessen  zu 
schtltzen,  konnte  es  der  Schreibtafel  nicht  bedurfen,  um  so  weniger,  wenn  dies  Endurtheii 
doch  erst  am  Schluss  der  sHmtlichen  Auffiilirungeu  einer  Gattung  und  nur  wenige  Zeit 
Tor  der  Abstimmung  gefasst  wurde.  Und  dass  es  nicht  eher  gefasst  wurde,  geht  nicht 
nnr  aus  der  Natur  der  Sache  hervor,  sondem  auch  aus  dem  Schlusschor  dcr  Ekklesia- 
znsen  VI,  wo  der  Dichter  mahnt,  ihm  den  Sieg  zu  geben,  und  dabei  stark  an  das  Ge- 
d&chtniss  der  Richter  appelliert.  Sein  Stuck  kam  n&mlich,  wie  wir  ebendort  erfahren, 
von  den  concnrricrenden  zuerst  zur  Aufiiihrung,  und  nur  wenn  die  Richter  ihr  Urtheil 
erst  nach  AuffUhrung  des  drttten  Stuckes  fassten,  war  die  Mahnung  am  Platze,  sich  nicht 
des  letzten  Stiickes  blos  zu  erinnem. 

;.  Also  nicht  nm  das  Urtheil  vorm  Vergcssen  zu  schutzen,  konnte  die  schriftliche 
Aufzeichnung  dienen.  wohl  aber  vor  nachtrHglicher  F&lschung.  Bis  zum  Schluss  jedes 
Agon,  wahrend  der  Auffiihmng,  mochte  das  Publikum  selbst  die  Richter  vor  Einflfiste- 
mngen,  Bestechungsversuchen  hUten ;  sp&ter  diirfte  das  schwieriger  gewesen  sein.  Waren 
aber  dte  Urtheile  in  officieDe,  eigens  dazn  eingerichtete  Tafeln  eingetragen,  so  war  eine 
nachtr&gliche  Aendemng  leicht  zu  constatieren.  Freilich  darf  man  nicht  etwa  meinen, 
die  Tafeln  w&ren  das  Mittel  zu  geheimer  Abstimmung  gewesen;  denn  bei  Lysias  wird 
vorausgesetzt,  dass  wenn  A  gezogen  w&re,  sein  Urtheil  auch  allbekannt  geworden  sein 
wiirde,  und  dass  jeder  Richter  sein  Urtheil  selbst  aussprach,  zeigt  Plato  VII  ou  Sei  .  .  . 
kx.  to6tou  (toCi  oTOnaTOv)  c{/6uo6{i£vov  dc7ro^afv£0(^ai  (tab6[uoi  tJjv  zpfoiv.  Das  Anssprechen 
mochte  ein  Vorlesen  sein,  und  man  wird  kaum  zweifeln,  dass  dabei  die  Tafel  iiberreicht 
wurde,  weil  ihr  Gebrauch  eben  sonst  keinen  Sinn  hatte.  Jedenfalls  gilt  bei  Lysias  das 
Eingeschriebene  als  das  fertige,  unab&nderliche  Urtheil. 

Hatte  nun  aber  die  Schreibtafel  diese  Bedeutuug,  und  war  die  eigentliche  richter- 
liche  Thatigkeit  somit  vor  der  letzten  Losung  beendet,  so  folgt  mit  Nothwendigkeit,  dass 
auch  die   Vereidigung  nicht  mit  Sauppe  nach  dera  Losen   anzusetzen   ist,    sondem  vor 


20)  Daf&r  Bpricht  nicht  nar  die  Analogie  andrer  Agonen,  sondem  bei  den  nosrigen  die  &bliche  Verkflndignng 
Atovuouttv  xSiv  (is^o^Xcuv  (oder  xaiv  iv  astEi)  Tpa^ipoosv  xtp  d-]fa>vt.  Denn  wenn  jetzt  anch  nicht  nnr  dnrch  das  G«Mti 
in  Demosthenes  Midiana  10  sondem  anch  darch  die  von  Eoebler  (s.  Anm.  12)  besprochenen  didaskalischen  Inschriftea 
(Foncarts  Aofsatz  in  der  Revue  de  philologU  et  de  lUt  et  «ThUt.  anc.  1877,  168,  Tgl.  Blass  im  Jahresbericht  1877  I, 
283  ist  mir  nicht  raganglich)  f&r  das  vierte  Jahrhnndert  wenigstens  die  Tragoedien  an  den  Schlnss  der  Anff&hnuigen 
gestellt  sind,  so  kSnnte  doch  eine  GesammtTerk&ndignng  nicht  "zpv^i^hvav  xt^  d'(5iv\  heissen.  Das  ist  nnr  die  eine, 
fireilich  gefeiertste  Verh&ndignng,  vor  den  meisten  Zengen.    Platon  YII  ist  kanm  beweisend. 

#  2* 


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diesenr^^ftel  stattgefanden  faatte,  wie  es  Helbig  wollte:  der  Eid  darf  sich  nieht  zwischen 
das  Schreiben  des  Urtheils  und  das  Verkflndigen  des  Geschriebenen  schieben.  Und  wenii 
irgendwoj  musste  hier  sich  die  Aehnlichkeit  des  gewOhnlichen  Schwurgerichts  mit  dem 
Theatergericht  geltend  raachen.  Wurden  wie  die  Heliasten,  so  die  Chorrichter  eidlich 
zu  gerechtem  Spruch  verpflichtet,  so  mussten  auch  diese  wie  jene  sich  verpflichten,  Allei^ 
dazu  NOthige  in  Obacht  zu  nehmen,  vor  Allem  genau  zuzuhOren,  und  zwar  bei  allen 
certierenden  CJhdren.  Nicht  allein  das  outs  ydptzoi  sTvexa  ouie  l/^pa»,  wie  es  im  Heliasten*»? 
eid  heisst  ^*),  wtirde  auch  ftir  die  Chorrichter  passen,  sondern  namentlich  das  d/.podao\Lai 
6(to(u>;.  etwa  twv  dY«)vtCojxlvu)v  -ctvtuiv.  Aus  der  Schwurformel  in  der  zweiten  Inhalts* 
angabe  zu  Demosthenes  Rede  gegen  Meidias  kann,  auch  wenn  man  sie  ftlr  echt  h&lt, 
das  Gegentheil  nicht  gefolgert  werden  ^^).  Es  gicbt  aber  auch  direkte  Beweise  ftlr  die 
Vereidigung  vor  dcr  AuffUhrung,  u-    r.-r.,   ,. , 

Einen  solehen  finde  ich  schon  in  der  bei  jenen  Anreden  des  Aristophanes  und 
Pherekrates  ausgesprochenen  Mahnung  (x-)j  iTOopzsTv  fnjS'  d8b«u>c  xp{vsiv.  welche  doch  am 
nattirlichsten  ebenso  verstanden  wird  wie  die  fast  gleichlautend  in  attischen  Processreden 
so  h&ufig  ausgesprochene. 

.  Einen  zweiten,  sicheren  Beweis  liefert  Demosthenes'  Darstellung  von  Meidias'  Ungebtihr- 
lichkeiten.  Demosthenes  giebt  seinem  Feinde  schuld  die  Richter  bestochen  zu  haben  21,  5. 
17.  18.  65  IX.  Die  drastische  Darstellung  jener  zweiten  Inhaltsangabe  muss  ich  bei  Seite 
lassen,  weil  ich  sie  nicht  fQr  authentisch  halten  kann  ^^) ;  doch  finde  ich  auch  durch  sie 
nicht  begrtindet  was  Sauppe  S.  11  ausspricht:  ,man  kann  sich  aber  den  Vorgang  kaum 
denkcn,  wenn  man  nicht  annimmt,  dass  die  Aufflihrung  selbst  vortiber  war'.  Ftir  jene 
reservatio  mentalis  -X^v  Ar^[i.oa&6voo;  namlich,  welche  Meidias  den  schwOrenden  Richtern 
zugefltistert  haben  soll,  ist  es  ganz  gleich,  ob  der  Eid  vor,  oder  nach  der  Auffiflhrung 
geschworeu  wurde.  Allerdings  fahrt  dann  jene  apokryphe  Erzahlung  so  fort,  xal  xeXeuTwv 
8?f  ToiauTTjv  -f^Xi^e  {laviav.  dass  ein  Wortwechsel,  endlich  die  Brutalit&t  des  Meidias  sich 
naturgemass   zn  entwickeln  scheint.     Aber  Demosthenes  selbst  stellt  die  Sache  anders  dar: 


21)  S.  M.  Frankel  der  Attische  Heliasteneid  im  Hermes  1878,  452.  VgL  Andokides  XIIIj  tcuv  xpttoiv 
oi  }iiv  ^oPoujievoi,  o?  S^  /apiCojxsvrji  vixav  Ixpivav  auTov.  Bei  den  Versen  des  Dipbilos  (Athen.  6,  264,  e  =  Meineke 
4, 885)  vov  81  xai  xaxe^ia  tic  uTroSsSoxe  tob?  oxXoo;,  6k  xpioei<;  0'7;fioiV  vooooai,  xal  t?)  rp^j  X^^P'^  "^^^  konnte 
man  zweifeln,  welches  Gerichtes  Entscheidnngen  gemeint  seien,  ob  des  gewohnlichen  oder  .des  Chorgerichts. 

22;  S.  h\\  B.  xal  Stj  xal  u>;  6  Ayjjxoo&evr^;  \i-\t\  oxi  Sfivuovnov  t(uv  xpixwv  xtp  xaXoij  qoavti  8oovai 
XTjv  vtxTjv,  votttov  aotouc  6  MeiSia^  eXe^e  ,nXYjv  ATjjxooDevoo?'. 

23)  S.  die  vorige  Anmerknng.  Da  weder  diese  Inhaltsangabe  noch  die  Scholien  sonst  irgendwo  mehr  zn 
wissen  rerrathen,  als  was  ans  der  jetzt  uns  vorliegenden  Bede  entnonuuen  ist,  so  kann  auch  dies,  wie  die  meisten 
ortheilen,  nur  aus  §  65  gemacht  sein,  mit  Anwendung  desselben  drastischen  Erkl&mngsmittels  direkter  Bede,  wie  es  in  den 
SchoUen  (in  der  Ausgabe  von  Meier)  so  haufig  begegnet  z.  B.  zu  2  oux  dTOioO^j,  das.  xatexeipotovTjoev,  i6  voxttop 
iXOcuv,  70  ei  toivov  ti?  ujituv,  76  tt  ouv  ifiot,  80  ooou  tijv  tpir^papxiav,  84  uTrtujiooroi,  daselbst  i.TWTfix*  iSetto  jtoo, 
daselbst  ereita  e?c  ttjV  u,  s.  w.  •     •    •,  .       v.;.  .'^: 


..■'■■i-i: .■■"m.-^:-    ■  ;■  t  •  i^.  .  — :•- -;. .     ;>,.-*■...-•     .^' ' 


dic   kOrperliche  Beleidigung,   welche  trir   nach    seinen  Worten    nach  der  AuflRihrung  zu 

.    denken  baben,    scheidet    er   ddfc^li*  einen    beinerkenswcrthen  Einschnitt  von  dem  frflher 

•  7  Vorgefallenen,    sowohl  §  18  als  auch  64  f.      Uebrigens,  wenn    auch   nach  Sauppe   die 

,  Kicbter  bei  der  Vereidignng  ihr  Urtheil   bereits  eingeschrieben   hatten,  so  war  cin  Be- 

stechungsversuch  des  Meidias  in   diesem   Zeitpunkt  verspatet. 

4*^  j*}  j)Qg]j  ^iy  mtlssen  uns  den  Verlauf  jener  Sache,  wie  ihn  der  grosse  Redner  darstellt, 
etwas  genauer  ansehn.  Dass  er  denselben  in  geschichtlicher  Abfolge  erzahlt,  ist  nicht 
niir  dem  Brauche  der  eiiarratio  geraftss,  sondern  geht  theils  aus  den  einleitenden  Worten 
12  po6Xo}iai  8'  Exaa-ov  d;:  dp/"^;  tov  "K^Trov&a  e7U0£(;a»  zal  Trspi  twv  7:Xy;y(ov  eirstv,  theils 
aus  der  Darstellung  selbst  unzweideutig  hervor.  Ueberdics  kehren  dieselben  Dinge  §  59 
und  60  ff.  in  derselben  Ordnung  wieder,  ausscr  dass,  der  Abwechselung  halber,  die  drei 
Gruppen  ^*),  in  welchen  Demosthenes  Meidias'  Unthaten  vorfuhrt,  an  zweiter  Stelle  I,  III, 
II  geordnet  sind,   ohne  dass  dadurch  der  geringste  Zweifel  entstehen  kOnnte. 

In  der  dritten  jener  vier  Gruppen  nun  ist  die  Bestechung  oder  der  Bestechungs- 
versuch  gegen  den  Archon,  die  Aufhetzung  der  Choregen,  wofur  an  §  59,  61  und  66 
zu  erinnern.  ferner  sein  Schreien  und  Drohen  in  einer  Folge  genannt,  die  durchaus  nattir- 
lich  ist,  und  der  .jedenfalls  keine  Abweichung  von  der  tliatsachlichen  nachgewiesen 
werden  kann.  Darauf  wird  das  SchwOren  der  Riehter  erwahnt,  wahrend  Meidias  in 
ungehOriger  Weise  dabeistand  und,  wenn  er  nicht  wirklich  Bestechungsversuche  machte, 
sich  jedenfalls  solchem  Vorwurfe  aussetzte,  danach  dann  das  Verrammeln  der  Paraskenia. 
Einerlei  nun,  ob  wir  unter  diesen  mit  Didymos  Ausgange  des  Raums  zur  Seite  der  Biihne 
verstehn,  oder  gewiss  besser  mit  Theophrast  ^»)  den  Seitenraum  selbst  mit  seinen  Aus- 
gangen,  einerlei  ferner,  ob  das  V^rrammeln  derselben   dem  Chore   des  Demosthenes  beim 


24)  Eigentlich  finden  sich  an  der  ersten  Stelle  vier  Gmppen  dentlich  geschieden,  nnd  dabei  sind  noch 
gewisse  Dinge  §  16  ganz  bei  Seite  gelassen  als  weniger  wirksam.  Die  erste  Gmppe  16  *ri)V  ^ap  ia&^a  —  06  70^ 
Tj6ovT^&7]  mnfasst  die  Zerstorung  des  Festapparats;  die  zweite  17  o6x  dTrej(p7j3s  Ss  auTqii  xouxo  —  tjxr^vrz  3v 
iica&opsv  die  Storung  der  Chorfibung;  die  dritte  17  xal  ouo'  ^vTai3&'  eoTT^  tt^?  uppea>?  —  5ieT£>.eoev  die  Storung 
der  AnfF&hrung;  die  vierte  18  irpoSiacidsipa?  Totvuv  —  tou  jatj  vixr^oai  xaT^UTTj  die  Beleidignng  selbst  An  der 
anderen  Stelle  dagegen  sind  die  zweite  und  dritte  dieser  Gruppen  zu  einer  zusanunengefasst,  und  nur  das  Gravierendste 
daraus  herrorgehoben.  Die  Berechtigung  jener  Zusanunenfassung  erhellt  am  besten  aus  §  69,  wo  abermals  drei  Grappen, 
in  der  richtigen  Ordnung,  kuiz  uud  trefTend  also  bezeichnet  sind  uiciTe  {nj^5s  t<ov  tspcbv  i{iaTuuv  |ir^S^  tou  )ropo5 
(injSi  ToO  otoptaTO?  Toj  ^^sips  TsXeuTGv  aTrooj^ia&ai  fioo. 

25)  Bei  Harpokration,  Photius  und  Suidas.  Vgl.  A.  Mullers  Jahresbericht  uber  Scenische  AlterthQmer  im 
Philologus  35,  320  ff.  Docfa  glaube  ich  nicht,  dass  man  sich  durch  die  Scholien  zu  den  'Worten  des  Demosthenes 
bestimmen  lassen  darf^  an  einen  Umweg  des  Ctaors  uber  die  Strasse  zu  denken.  Denn  wenn  derselbe  von  da  dnrch  den  ge- 
wdlinliehen  Eingang  in  die  Orchestra  gelangte,  so  konnte  den  Zuschauem  kaum  etwas  aufiallig  sein,  da  die  Veiz5gerung 
nicht  gross  war.  Anders  war  es,  wenn  der  Chor  durch  Versperrong  der  aus  dem  Seitenfifigel  in  den  betreffenden  Ein- 
gai^  der  Orchestra  mOBdenden  Thfir  genothigt  wurde,  Qber  die  Bfihne  zu  schreiten  und  in  die  Orchestra  hinabzusteigeni. 
Denn  daaa  die  icapaaxr^via  nach  diesen  beiden  Seiten  sich  offiien  mussten,  ist  selbstverstandlich  und  wird  von  M&I- 
ler  8.  821,  16  selbst  anerkannt 


14 


Einzag  in  die  Orchestra  oder  beim  Abzng  Schwierigkeiten  oder  Gelftchter  bereiten  sollte, 
jedenfalls  haben  wir  hier  die  AafRlhmng  nach  der  Vereidigong. 

*,r  .':,  Dasselbe  bezengen  die  gleich  daranf  folgenden  Worte  T^po^iatp^fpa;  to(vuv  xo^ 
xptxdc  im  d^olivt  x(uv  dvdptov  8uo  xauxa  n.  8.  w.,  wo  ich  nicht  begreife,  wie  Saappe  mit  ^ 
dem  Hinweis  aaf  die  Worte  12  5?  xd  xsXsuxatov  rpocsvlxstvl  (toi  das  Qberlieferte  izpocdtor 
<f  de(pa;  zn  rechtfertigen  glaaben  konnte.  Darch  icp6c  wird  die  Handiang  als  eine  zn 
anderen  abschliessend  hinzakommende  bezeichnet,  so  richtig  dort  Trpocevdxstve.  wie  7:po;upp(Cst 
32,  irpoc^Sst  35,  itporctjiav  44,  rpojavatpoOat  54,  TrpofaTCsaxspT^dr^v  67,  7:po;8io]xat  103  a.  8.  w. 
In  nnserem  Satze  aber  ist  das  wiederaufgenommene  dtatpderpat  eben  nicht  das  Hinznkom- 
mende,  sondem  dasjenige,  za  dem  ein  anderes  hinzakommt,  and  aach  im  Vorhergehenden 
bildet  das  mit  8tacp&etpai  aufgenommene  6(ivuouat  7;apEaxT/.«u;  nicht  den  Abschlnss.  Wieder- 
aafgenommen  aber  wird  grade  nicht  das  letzte  der  vorgenannten  Momente,  sondern  das 
Bestechen  der  Richter,  weil  dies  neben  der  persdnlichen  Beleidigung  immer  als  Hauptursache 
des  nicht  erlangten  Preises  dargestellt  wird:  nachdem  Meidias  die  Niederlage  des  Demos- 
thenes  schon  Vorbereitet  hatte  darch  Bestechang  der  Richter,  sicherte  er  sie  durch  die 
Injurie.  Kein  Zweifel  also,  dass  mit  Wolf  Trpoota^i^efpac  zn  lesen  ist.  An  eine  Lflcke 
mit  Helbig  zu  denken  liegt  vollends  kein  Gmnd  vor. 

Das  Schwdren  der  Richter  erw&hnt  Demosthenes  noch  einmal  §  65  zusammen  mit 
dem  andera  Hauptmoment  aus  der  dritten  Gmppe  ouxe  xaXoup-lvtov  xqTv  xptxwv  7capsax7]x^xa 
oud'  ^xav  d(iv6o>atv  l^opxouvxa.  Ftlr  die  Eidesleistung  vor  der  Auiilihmng  ist  aas  dieser 
Stelle  nur  insofem  etwas  zn  entnehmen,  als  bei  Sauppes  Annahme  unmittelbarer  Aafein- 
anderfolge  der  Eidesleistung  und  der  Beleidigung  die  Auseinanderreissang  dieser  Umst&nde 
in  64  und  65  wenig  passend  wHre.  Ich  muss  aber  jcne  Stelle  deshalb  bertihren,  weil  in 
ihr  Herwerden  in  der  Mmmosyne  Soca  series  I,  308  fUr  xoXoujilvojv  vielmehr  xXr^pou{jivo>v 
gcschrieben  wissen  will.  Wenn  aber  damit  die  Eidesleistung  nach  der  Losnng  ^®)  und 
der  Auflftlhmng  gegeben  wttrde,  so  wflrde  eben  Demosthenes'  eigene  frflhere  Darstellang 
diese  Conjectnr  unmOglich  machen,  welche  f&r  sich  nur  das  eine  auffUhren  kOnnte,  dass 
sonst  nirgends  vom  Rufen  der  Richter  die  Rede  sei  ^^").  Es  versteht  sich  ja  aber  von 
selbst,  dass  nachdem  der  Archon  einen  Namen  aus  der  Ume  genommen  hatte,  er  den 
Tr&ger  rief  oder  durch  den  Herold  mfen  liess;  und  wenn  auch  nach  meiner  Aaf&ssang 
dieselben  zweimal  gemfen  wurden,  erst  zur  Eidesleistung,  sp&ter  nach  der  Aafitibmng  zar 


26)  Ich  werde  allerdings  weiter  imten  eine  doppelte  Losiuig  nachzaweisen  Tennchen,  eine  Tor,  die  andre 
nach  der  Vereidignng;  ohne  dass  ich  daranB  f!ir  oder  wider  Herwerdens  Conjektnr  folgem  wilL  ■  ^s  .'■)■ 

26  a)  Do«h  gcheint  mir  Demosthenes  39,  10  Ton  Theaterrichtem  zn  handeln,  wo  der  Spreeher  anaser  andoii 
miBriichen  Folgen  Tdlliger  Namensgleichheit  zweier  Btlrger  anch  folgende  hinstellt  7^pe  eC  5i  xptXTjc  xoXoTco 
MavtiBcoc  Mavrioo  Bopixio?,  tt  iv  Trototfiev,  i)  paStXoifiav  Se*  «{icpw;  Tq>  if«p  forai  df|Xov,  icotepov  o^  x^xXijxsv 
^  ifti;  Der  Hinweis  anf  AmmonioB  8.  41  oder  Aristophanes'  Platos  278  mit  den  Scbolien,  wo  Qberall  Stxaon^c  gesagt 
ist,  kann  nnr  beweisen,  dass  anch  diese  Formalitit  b«i  den  xptxat  d.  h.  den  Chorrichtem,  dieselbe  war  wie  bei  fitxoatau 


.'■'r^' 


I 


'  i,_^_.,   v-JMSi-T.*;:»*:}?; 


15 


Abgabe  des  Urtheils,  so  ist  docb  hier  dnrch  den  Zusammcnhang  der  friihere  Moment 
binlftnglich  bezeichnet.  Und  da  keinenMs,  §  65  sowenig  wie  62  nnd  64,  in  der  knrze<( 
Recapitnlation  ein  nenes  in  der  Erzithlung  17  ff.  nicht  enthaltenes  Moment  vorgebracht 
werden  kann,  so  mnss  xaXoojiivwv  xtov  xptxcuv  TCapeonrjxd-o  derselbe  Vorwurf  sein,  dcr  dort 
mit  T^v  iott^avtojiivov  dTp^^ovra  Stl^dstpe  aosgedrQckt  ist.  Und  in  der  That,  wie  anders 
konnte  Meidias  den  Archon  zu  bestechcn  versuchen,  als  indem  er  ihn  bewog,  wenn  etwa 
aus  der  Ume  Namen  von  Demosthcnes  Freunden  hervorgiengen,  statt  deren  andere,  etwa 
von  Meidias'  Freanden  zn  nennen;  nnd  warum  anders  konnte  Demosthenes  dem  Meidias 
vorwerfen,  dass  er  beim  Aufrufen  der  Richter  dabei  gestanden,  als  weil  er  in  diesem 
Sinne  dabei  auf  den  Archon  einzuwirken  hatte  versuchen  wollen  ?  Kaum  aber  wird  man  nun 
hierans  einen  Einwurf  gegen  die  behauptete  gesehichtlichc  Abfolge  in  Demosthenes'  Er- 
z&hlnng  entnehmen,  indem  man  etwa  sagt:  die  Aufhetzung  der  Chorcgen  kOnne  dann  nicht 
zwischen  der  Bestechung  des  rufenden  Archon  und  der  Vereidigung  der  Richter  gestanden 
haben,  weil  wir  jene  Vorgftnge  nicht  genau  genug  kennen,  um  so  etwas  behaupten  zu  konnen. 
• '  Also  bei  Demosthenes  finden  wir  die  Berufung  und  Vereidigung  der  Richter  vor 
der  AufiRlhmng;  und  dasselbe  geht,  wenn  ich  nicht  irre,  aus  dem  Zeugniss  des  Platon  VIII 
hervor,  das  zugleich  einen  neuen  Zug  zu  unserem  Bilde  liefert. 

Indem  Platon  sagt,  wie  der  wahre  Richter  musischer  Wettkampfe  es  nicht  machen 
solle,  hat  er  vor  Augen,  was,  wie  die  Komiker  und  Aelian  XV  zeigen,  in  Athen  nur 
zu  haufig  geschah.  ,Der  Richter  sitzt'  za&fCet.  sagt  Platon,  mehr  als  otoctoxoXo?  der  Zu- 
schauer  denn  als  ihr  fxadTjnr^^  das  zeigt  an  sich,  ohne  dass  wir  uns  auf  L}  sias  IX,  Plutarch 
XIV  und  Pollux  XVIII  bemfen,  dass  der  Richter  wahrend  der  Aiifiiihrang  sitzt.  Der 
wahre  Richter,  sagt  namlich  Platon,  mflsse  sich  in  seinem  Urtheil  nicht  durch  die  lauten 
Bei-  oder  Missfallensausserungen  der  Menge  bestimmen  lassen.  Hier  scheint  mir  nicht 
zweifelhaft,  dass  dasjenige,  wodurch  der  schlechte  Richter  sich  bestimmen  lassen  wurde, 
geschieht,  wahrend  der  Richter  noch  sitzt  ^^),  dass  xpfvetv  hier  die  oben  constatierte  weitere 
Bedeutung  des  Prflfens,  das  im  Ypicpstv  seinen  Abschluss  findet,  hat,  und  dass  deutlich 
mit  {x^tov  xp(vetv  die  voraufgehende  Zeit  der  Eidesleistung,  mit  d-o^fafveodai  r})v  xp(atv 
die  folgende  der  Stimmabgabe  bezeichnet  ist.     Jeden  Zweifel  aber  beseitigen  die  Worte 


27)  Wie  in  VoIksTeraammlang  ond  Gericht,  so  &a88erten  die  Horer  ancb  im  Theater  Beifall  wie  Missfallen 
anf  der  Stelle,  sowohl  bei  Einzelnem,  was  sie  lebhaft  berahrte,  als  auch  am  Schlnss  iiber  das  Ganze.  Dass  die  Menge 
damit  anf  die  noch  sitzenden  tmd  eben  schreibenden  Richter  einwirken  woUte,  was  Plato  aosschliessen  will,  zeigt 
Aelian  XV.  Ihn  best&tigt  namentlich  Aristophanes,  der  die  Znschaner  nicht  minder  als  die  Richter  ermahnt,  und 
gradezu  aufFordert,  auf  die  Richter  einzuwirken  ^uairouSaCsiv  rspl  rrfi  vixtj?  Frieden  768.  Vgl.  732  ff.,  Wolken  328, 
Wespen  1010  £  Ekklea.  630  ff.,  1140.  Dasselbe  ist  das  au(i'ftXoveixst^  bei  Andokides  XUL  Anch  Demostbenes'  Be- 
hauptung  21,  18  'OQ  (puXi^  8^  xparouo-Q  xov  d^cuva  kann  nur  auf  dem  Urtbeil  der  Menge  beruhen.  Sobald  dagegen 
die  Bichter  bemfen  nnd  rereidigt  wnrden,  nnd  namentlich  wahrend  der  Stinmiabgabe  m&ssen  wir  Stille  voraussetzen, 
etwa  einzelne  Btife  abgerechnet,  bis  nach  'Verkhndigong  des  Besultats  Termnthlich  noch  einmal  die  Stimmnng  sich  ausserte. 


— -   w 


(6  xpitJ;?  xaOfCei)  Ivavttwo^jxevoc  xoTs  t9;v  -^Sov^jv  [x^  rpocr^x^viu)?  fir^S^  opOdiJ  iiroSifiooat 
Oeotar;  ,um  entgegenzutreten  den  Zuschauern^  wenn  (nicht  weil)  diese  niebt  geziemend 
ttiid  .richtig  ihr  Vergnngen  (ihren  Beifall)  aussern'  '^). 

Hj,['  :  Ehe  aber  der  Richter  sich  setzt  zu  richten  (jlIXX<ov  xjifveiv,  hat  er,  wie  Platon  sagt, 
die  GOtter  angerufen  ^eooc  iitexaX^aaTo.  Das  kann  nur  bei  der  Eidesleistung  geschehen 
sein,  bei  der  auch  die  Heliasten  die  Gotter  anrufen,  ihnen  gerechtcn  Spruch  zum  Segen, 
ungerechten  zum  Fluch  werden  zu  lassen  2«).  Welche  Gfitter  die  Chorrichter  angerufen, 
sagt  Plato  leider  nicht:  schwerlich  wird  Dionysos  unter  ihnen  gefehlt  haben.  '  >''  .  .1 
Ob  nungleich  Opfer  oder  Spende  bei  dieser  Eidesleistung  nicht  bezeugt  ist,  dflrfen 
wir  eine  solche,  die  bei  keiner  officiellen  Eidesleistung  gefehlt  haben  dflrfte  ^),  hier  um  so 
eher  voraussetzen,  als  es  sich  hier  um  ein  Gericht  im  Heiligthum  des  Dionysos  iv  Aiov6aoo 
handelt,  tiber  Agonen,  welche  einen  Bestandtheil  des  Dionysosfestes  ausmachen;  auch  die 
andern  Betheiligten  theils  durch  Bekranzung  sich  in  den  Dienst  der  Gottheit  gestellt, 
wie  ausser  dem  Archon  die  Chore  und  Choregen,  ja  die  ganze  Menge,  theils  durch 
Spenden  und  Opfer,  wie  die  Dichter,  die  Chdre,  die  Strategen,  ja  das  ganze  Volk 
durch   die    von   der   Pompe    geleiteten   Opfer,   dem  Gotte    gehuldigt  haben  ^*).     Nimmt 


28)    Platon  S.  658,  E  sagt  SeTv  ttjv  ^ouoixtjv  t^5ov:jJ  xpiveo&au 

29y    S.  FrSnkel  a.  O.  8.  480. 

30)    S.  Las/aui!i  Studien  des  class.  Alterth.  S.  185  ff. 

31)^  Die  Bekranznng  des  Archon  hezengt  Demosthenes  21,  17;  (freilich  ist  jder  Eranz  ja  das  Symbol  jedes 
Amtes)  des  Btehws  nnd  der  Chore  daselbst  51.  Im  Interesse  des  Redners  liegt  es,  den  Eranz  als  gottesdienstlichen 
Schmnck  der  Chorenten  und  Choregen  geltend  zu  machen:  in  den  eingelegten  Orakeln  aber,  die,  wenn  anch  vielleicht 
andre  als  die  von  Demosthenes  selber  aa.sgewahlten,  nnd  wenn  anch  augenscheinlich  TerstOmmelt  nnd  in  Unordnimg 
gerathen,  doch  sicher  echt  sind,  ist  das  orscp av7j<popetv  nicht  blos  Sache  der  Chort&nzer,  sondem  des  ganzen  Vi^es, 
welches  eigentlich  sich  vertreten  und  fiir  sich  tanzen  lasst.  Die  Bekranznng  der  Znschauer  bezeugt  anch  Philochoros 
bei  Athenaeus  11,  464  <•,  wenigstens  fiir  fruhere  Zeiten,  'AdTjvaioi  toi;  Awvootaxotc  d^oioi  t^  jiiv  irpa)TOv  r^ptatTj- 
x6xe?  xol  'TOtriuxoTsj  l^aoiCov  irl  TTiv  {)ia.v  xai  e(Trs'f avtofievoi  e&ecopouv.  Daselbst  erfahren  wir,  daas  man  den 
Choren  beim  Einzug  nnd  Auszng  zu  trinken  einscbenkte  xat  xoi;  yppci^  eioioiJaiv  ^ve/sov  irivstv,  xai  6nj7awiOjji- 
vot;  ox'  ecsiropeuovTO  hiyew  irdXtv.  Bedenkt  man,  dass  Bild  und  Altar  des  Gottes  in  der  Orchestra  stand  (s.  nament- 
lich  Benndorf:  Beitrage  zur  Kenntniss  des  Attischen  Theaters  in  der  Zeitschrift  fQr  Oesterr.  Gymnas.  1875  S  3a.l3) 
nnd  bedenkt  man  femer  den  allgemeinen  Brauch  der  Spende,  TOiztlglich  vorm  Beginn  eines  Eampfes,  wie  ihn  kfinlich 
besonders  Stephani  im  Conipte-rendu  tnr  1873,  S.  110  S.  und  1874,  121  ff.  besprochen,  mit  etwas  zu  einseitiger  Be- 
tonung  des  Bittopfers,  so  rersteht  es  sich  Ton  selbst,  dass  der  Chor  wahrscheinlich  beide  Male,  Toizuglich  aber  das 
erste  Mal  nicht  trank,  ohne  dem  Dionysos,  TieUeicht  auch  der  Nike  nnd  andem  GSttera  zu  spenden.  Diese  Spenden 
nennt  der  Chor  selbst  in  Aristophanes'  Wespen  1046.  Beide  Acte  bei  Philochoros  liegen  ansserhalb  der  eigentlichen 
Auifuhmng,  wie  Sni*)f«i)ViO(jivoi?  zeigt.  Dabei  wird  der  Choreg  (nach  Demosthenes  XI  und  Andokides  XHI)  sich  mit 
prasentiert  haben,  wie  anch  der  Dichter  (nach  Aristophanes  Ach.  12  sica*;'  ea  6so7vt  tov  /opov)  nnd  darauf  denk« 
ich,  muss  bezogen  werden,  was  Platon  im  Sympos.  194  B  Ton  Agathon  sagt.  Denn  dass  hier  nicht  mit  Jahn  de  loeo 
JPIatonis  disputatio  Bonn  1866,  an  den  Festzng  zu  denken,  haben  [Grosse  im  Rhein.  Mus.  1870,  432  nnd  Sommer- 
brodt  Scaenica  S.  268  dargethan,  deren  eigen^  Erklarungen  aber  noch  weniger  zn  billigen  sind.  Die  einzige  Schwi«- 
rigkeit  macht  das  Auftreten  Agathons  auf  der  Buhne.  Aber  es  wird  auch  nicht  der  Chor,  sondem  die  Schanspieler 
erw&hnt,  welchen  gleich  allen  andem  am  Agon  betheiligten  zu  beten  znkam.  Daher  m5chte  auch  das  Gebet  der 
Dichter  bei  Aristophanes,  fVdsche  885  ff.,  eine  Nachahmong  der  Wirklichkeit  sein.     Ygl   Anm.  35. 


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man  gewiss  mit  Kecht  an,  dass  das  Opfer  vor  dem  Hnndegericht  in  Aristophanes'  Wespen 
860  nicht  eine  Erfindung  des  Dichters  ist,  die  weder  Witz  noch  Sinn  hfttte,  sondcm  eine 
Nachahmung  wirklichen  Gerichtsbrauchs  ^'^i,  so  wird  man  fftr  den  Beginn  jedes  Theater- 
gerichts  den  gleichen  Schluss  ziehen  miissen  aus  desselben  Aristophanes'  Frdschen  ^^).  Es 
ist  ja  dort  ein  Theater  im  Theater:  in  der  Komoedie  wird  ein  Wettkampf  der  beiden  Tra- 
gOdiendichter  in  der  Unterwelt  veranstaltet,  und  Dionysos,  der  Gott  des  Schauspiels,  dessen 
Bild  beim  wirklichen  Agon  als  Zuschauer  auf  die  Orchestra  gestellt  wurde,  er  wird  zum 
Richter  bestimmt^),  freilich,  wie  es  nicht  anders  moglich,  ohne  die  sonstigen  Formali- 
tftten  von  Wahl  und  Losung,  nur  dass  Pluton,  der  den  Agon  anstellt  784,  (prasidiert  nach 
Droysen)  und  schliesslich  den  Dionysos  zum  Urtheilen  nothigt  1467,  etwa  die  Stelle 
des  Archon  einnimmt.  Dionysos  aber  bereitet  sich  zu  seinem  Richtgeschaft,  nicht  durch 
einen  Eid  zwar,  aber  durch  ein  Opfer  mit  Gebet  vor  871:  t^t  vuv  Xi^avtoxiv  8sf5p4  xic 
xal  ■rcOp  8^X0).  Sutoc  Sv  et>;«)|xai  7cp6  xwv  aocp icjjiotxwv.  dY«>va  xprvat  x<5vS£  (loojtxwxaxa  wahrend 
er  den  Chor  ein  Lied  an  die  Musen  singen  heisst  ^%  Und  die  Nachbildung  des  wirklichen 
Tragoedenwettkampfs  tritt  auch  zuletzt  deutlich  hervor,  wo  Dionysos  von  Pluton  gedrangt 
schliesslich  entscheidet  473  Ixptva  vtxov  A?a/'jXov.  wie  es  bei  Lysias  heisst  xptvac  Ti;v 
^jx^v  cpuX-Jjv  vtxav,  und  aberraals  an  die  officiellen  Preisverkiindigungen  erinnert  es,  wenn 
zwar  nicht  Dionysos,  aber  Aischylos  1518  von  Sophokles  erklart  xoOxov  ^G^p  §7«)  oo:p(a  xpfvo) 
5e6t6pov  elvai,  so  dass  Euripides  als  xpfxo?  bleibt,  dessen  Bedeutung  ja  Sauppe  festgestellt  hat. 
Jetzt  wird  es  an  der  Zeit  sein,  Plutarchs  Erzahlung  aus  dem  Leben  Kimons  zu 
prtlfen.  Ausdriicklich  ist  hier  die  Vereidigung  der  zehn  in  ausserordentlicher  Weise  zu 
Richtem  bemfenen  Feldherren  vor  dem  Niedersitzen  ausgesprochen ;  aber  ob  diese  Richter 
sieh  nach  der  AuiRihmng  zur  Entscheidung  setzen,  wie  Sauppe  meinte,  oder  vor 
derselben  zur  Schau  und  Priifung,  wie  Helbig  behauptete,  das  ist  noch  zu  entscheiden. 
Nach  meiner  bisherigen  Darlegung  diirfte  die  Frage  allerdings  entschieden  sein:  es  gilt 
aber  zu  zeigen,  dass  auch  Plutarch  das  Resultat  nicht  erschiittert,  sondera  bestatigt.  Zu 
dem  ungewohnlichen  Verfahren  bewog  den  Archon  des  Jahres  468  Apsephion  die  unge- 
w5hnlich  lebhafte  Parteinahme  des  einen  Theiles  der  Athener  fur  den  bewahrten  Alt- 
meister  Aischylos,  des  andera  fiir  den  jungen  Sophokles,  welcher  damals  zuerst  ura  den 
Preis  rang,  der  ihm  spater  so  haufig   zu  Theil   werden  sollte.     Wie  zwei  Heere,  sagt 


82)  S.  Meier  and  Schoemann  Der  Attische  Process  S.  706.    Vgl.  Boeckh.  Staatshansh.  I,  296. 

83)  Anf  dieses  Opfer  wies  schon  Valesins  in  der  Anseinandersetznng  ftber  die  t^ivxe,  xpiTai  zn  Harpokration 
<ed.  Dindorf  II,  pag.  LIV)  hin. 

84)  V.  786.  d'(5iva  iroieiv  aixixa  [tdka  xal  xpioiv.  Vgl.  805,  1411  ff.,  1467.  VgL  Benndorf  a.  0. 
(8.  Amnerk.  31). 

36)  Dass  Dionjsos  nachdem  er  selbst  geopfert,  anch  die  Dichter  ihre  Grotter  anmfen  heiast,  mag  eben&Us 
wirklichem  XHonysieBbranche  nachgedichtet  sein,  vgl,  Amn.  Sl ;  doch  ist  es  hierbei  noch  besonders  auf  die  Verspottnng 
der  neomodischen  Grdtter  des  Enripides  abgesehn. 

3 


1-8 '  .■^"";;:  ■';•  ■■•^^^  •^^ 

Platarch,  hUien  sich  die  Parteien  gegenabergestanden :  schon  dieser  Ausclruck  itopoha^ic 
scheint  auf  den  bevorstehenden  d^w^  nfehr  als  auf  die  beendete  Aufiftihrung  zu  weisen. 
Und  obgleich  Sophokles  ein  junger  Mann  war,  und  als  Diehter  zum  ersten  Mal  aaftrat, 
erkl&rt  sich  doch  eine  lebhafte  Parteinahme  fiir  ihn  schon  vor  der  Aafftlhrung  aus  ver- 
schiedenen  Grtinden  ^S),  Er  war  schOn,  und  wer  wtisste  nicht  aus  Platons  Dialogen  vor- 
ztiglich,  welche  allgemeine  Bewunderung,  welcher  Cultus  in  Athen  jugendlicher  SchOnheit 
zu  Theil  ward.  Eben  wegen  seiner  Schonheit  im  Verein  mit  gymnastischer  und  musischer 
Bildung  war  Sophokles  bei  der  Salaminischen  Siegesfeier  den  Knabenchor  mit  der  Leier 
zu  ftihren  erlesen  ^"^.  Eine  der  Tragoedien  wenigstens,  mit  der  er  damals  gegen  Aischylos 
streiten  wollte,  nach  Lessings  Combination  der  Triptolemos,  feierte  einen  attischen 
Lieblingsmy thos ,  und  durch  den  kurz  vorhergegangenen  Proagon,  der  doch  eine  Art  von 
Probe  war,  wenn  auch  kaum  in  der  von  Hiller  (s.  Anm.  19)  angenommenen  Weise, 
mochte  die  Erwartung  des  athenischen  Publikums  hinlanglich  gespannt  sein.  Ja  gewiss 
dtirfen  wir  auch  die  bald  nachher  auf  allen  Gebieten  schftrfer  heraustretenden  Gegens^tze 
von  Alt  -  und "  Jung  -  Athen  schon  damals  wirksam  denken,  wenn  auch  das  Urtheil  des 
Kimon  und  seiner  Genossen  nicht  zu  Gunsten  des  alten,  sondern  des  neuen  Dichters  aus- 
fiel.  Wie  ein  versOhnendes  Gegenstuck  dazu  ersclieint  es,  wenn  auf  der  ktirzlich  bekannt 
gewordenen  didaskalischen  Inschrift  ^)  ein  Sieg  des  Aischylos  verzeichnet  steht,  den  ihm 
Perikles  zwar  nicht  als  Richter,  aber  als  Chorege  erringen  geholfen,  ein  Gegensttick  um 
so  mehr,  wenn  KoehIer's  Combination  diesen  Sieg  richtig  in  das  Jahr  467  gesetzt 
haben  sollte. 

Es  ist  also  nichts  im  Wege,  an  jenem  Tage  sclion  vor  Beginn  der  AuflRihrung 
eine  grosse  Aufregung  im  athenischen  Theater  vorauszusetzen ,  wie  wir  solche  auch  bei 
geringerer  Veranlassung  vor  und  wahrend  der  Aufftihrung  kennen,  und  sind  die  Eigen- 
schaften,  welche  Apsephion  bei  jener  einen  Gelegenheit  bei  den  Richtern  ftir  besonders 
nothwendig  erachtete,  offenbar  keine  andern,  als  diejenigen,  welche  Platon  ein  ftir  alle 
Mal  verlangt,  cpp<$vr,at?,  um  selber  richtig  urtheilen  zu  kOnnen  und  dvSpefa,  um  dieses  Ur- 
theil  auch  den  Forderungen  der  Menge  gegeuuber  zu  behaupten.  Bei  wem  konnte  der 
Archon  diese  Eigenschaften  eher  voraussetzen  als  bei  den  siegreichen  Feldherren,  wenn 
auch  diese  nicht  gerade  direkt   aus  dem   Peiraieus   ins   Theater  gekommen  waren  ^^)  und 


86)    S.  Welcker,  Die  Aeschylische  Trilogie  Prometheus  S.  612,  Sch6ll,  Leben  des  Sophokles  S.  32 

37)  Giebt  man  aach  den  Synchronismos,  welcher  die  drei  grossen  Tragiker  mit  der  Schlacht  von  Salamis 
in  Verbindung  setzt,  preis  (S.  Mendelssohn  Quaestt.  Eratosthm.  c.  I  in  den  Acta  societ.  phUologofi  Lips.  II),  der  sich 
aber  mertwiirdiger  Weise  in  den  Quellen  gar  nicht  aasgesprochen  findet,  so  ist  doch  kein  Grund  an  einer  Feier  des 
Salaminischen  Sieges  und  an  Sophokles'  Auftreten  dabei  zu  zweifeln.  •     ■ 

38;     S.  U.  Koehler  a.  0.  (Anm.  12)  S.  165.    Vgl.  Leo  im  Eheinischen  Museum  1878  S.  142. 

39)  Es  liegt  gar  nicht  in  Plutarchs  Worten,  dass  die  Biickkehr  des  Eimon  von  Skyroa  den  Dionysien  im- 
mittelbar  vorhergegangen  sei;  auch  nicht  in  dem  etwas  unklaren  Satz  e^VTO  8'  th  fivr^jiijv  a.  s.  w.,   dessen  falBche 


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bei  welcher  anderen  Richter  Urtheil  konnte  er  eher  hoflfen,  die  unterliegende  Partei  sich 
bemhigen  za  sehen? 

-vj.j;,,.  Was  Plutarch  tiber  die  unterlassene  Losung  sagt  xpiidks  [i^v  oux  ly^pwae  xoo 
^■yaivof  kann  ich  erst  spater  besprechen:  diese  Worte  konnen  die  Frage,  ob  der  Agon 
schon  vortiber  war,  oder  erst  beginnen  soilte,  jedenfalls  nicht  entscheiden.  Weiter  scheint 
es  nach  Plutarch  freilich,  als  seien  die  Feldherni  nur  dazu  ins  Theater  gekommen,  um  die 
tlblichen  Spenden  darzubringen  und  damach  sogleich  wieder  sich  zu  entfernen.  Was  ist 
da  nun,  wenn  wir  Plutarch  beim  Wort  nehmen,  begreiflicher :  dass  die  Feldherren  vor  dem 
Agon  kamen,  um  sogleich  wieder  zu  gehen,  oder  nach  demselben?  Ihr  Interesse  fiir  den 
Wettkampf  der  Tragiker  scheint  in  dem  einen  Fall  nicht  grosser  als  in  dem  andern,  nur 
dass  in  dem  ersteren  die  MOglichkeit  des  Schauens  —  wenn  sich  vielleicht  Plutarch  uber 
ihre  Absicht  irrte,  —  nicht  so  vollig  ausgeschlossen  ware,  wie  in  dem  zweiten.  Dariiber 
kann  aber  billigerweise  kein  Zweifel  bestehen,  dass  fiir  die  a-ovoai  die  Zeit  vor  dem  Agon 
geeigneter  ist  als  nach  demselben  *%  und  noch  weniger  daruber ,  dass  der  Archon ,  was 
Helbig  mit  Recht  betonte,  auch  die  ruhmreichsten  Feldhenen  nicht  zu  Richtern  tiber 
Tragoedien  eraennen  durfte,  die  sie  nicht  mit  angesehen  hatten.  AIso  kamen  die  Feldherren 
vor  dem  Agon;  und  das  zeigt  auch  Plutarchs  weitere  Erzahlung,  indem  sie  nach  der  Ver- 
eidigung  und  dem  Niedersitzen  in  aller  Kiirze  des  Agon  selbst  und  des  durch  das  Ansehn 
der  Richter  gesteigerten  Wetteifers  Erwahnung  thut,  und  darnach  erst  ebenso  kurz  den 
Ausgang  angiebt.  AIso  auch  bei  Plutarch  ergiebt  sich  die  Berufung  und  Vereidigung  der 
Richter  vor  der  AuflRihrung  und  das  officielle  Niedersitzen  zur  Schau  und  Prtifung  ^^). 

Um  schliesslich  zu  der  Lysiasstelle  zuruckzukehren,  von  der  ich  ausgieng,  so  scheint 
mir  auch  dort  als  bekannt  vorausgesetzt  zu  werden,  dass  der  Klager  bei  den  Dionysien 
als  Richter  sass,  obgleich  er  nicht  zur  Entscheidung  erlost  war,  und  daher  sein  Urtheil 
zu  des  Beklagten  Bedauern  nur  zwei  Mannern,  von  denen  es  wohl  auch  der  Sprecher 
erfahren,  vermuthlich  zwei  andern  ihm  zur  Seite  sitzenden  Richtem  bekannt  geworden  war. 
Waren   alle    nicht    zur    Stimmabgabe    erlosten   Richter,   wie    Sauppc   meint,    unbekannt 


Auslegnng  bei  Lessing  von  Sauppe  widerlegt  ist.  Wahrscheinlich  haben  die  nachher  erwahnten  Spenden  vorznglich 
beigetragen,  die  xpioic  so  unmittelbar  an  die  Heimkehr  zu  schliessen.  :Denn  bei  Scho;ll  a.  0  S.  32  und  Curtins 
Gr.  Gesch.  11*  291  sind  es  Dankopfer,  wovon  doch  wiederum  nichts  bei  Plutarch  steht,  der  vielmehr  die  orovSd?  als 
vevo(i.t9(i£vac  bezeichnet.  Es  ware  nun  wohl  denkbar  dcr  Brauch,  dass  siegreich  heimkehrende  Feldherrn  Dankes- 
spenden  brachten:  die  •wurden  dann  aber  gewiss  nicht  dem  Dionysos  gebracht;  oder  es  ware  begreiflich,  dass,  wenn 
Feldherm  degreich  gerade  zur  Zeit  eines  Festes  heimkehrten,  sie  nun  des  ZusammentreflFens  halber  auch  der  Gottheit 
dieses  Festes  besonders  dankten:  das  wiirden  aber  wieder  nicht  die  v£VO[i.iaa£vai  sein. 

40)  VgL  Wieseler  Philologus  18,  675.  Fur  Spenden  am  Schluss  konnte  fruher  die  Inschrift  bei  Ran- 
gab6  Antiq.  Hellin.  II,  675  sprechen,  aber  statt  otav  [o?v] 05(01^  als  Zeit  der  Verkundigung  erscheint  im  Corp.  i$ucr. 
Att.,  IL  1,  594  jetzt  ^tav  7:pfi)X0V  ^ivTjtou. 

41)  Yon  den  spaterer  Ze^t  angehorigen  Thronen  mit  iischriftlicher  Nennung  der  Inhaber  ist  ja  nur  einer 
OTpaxTjifOu.     Ob  die  Feldherm  in  Kimons  Zeit  als  solche  schon  officielle  Platze  hatten,  wissen  wir  nicht 

3* 


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20 


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geblieben,  so  hatte,  wie  mir  scheint,  der  Sprecher  sich  anders  ausdrttcken  mfl^n  alB 
er  gethan   hat.  '«.•♦:.•.♦■         .'t^.iurir-ii 

Es  .bleiben  nnn  die  oben  iibergangenen  Worte  Plutarchs,  welche  in  Verbindung 
mit  einigen  andern  Andeutungen  auch  uber  die  Wahl  und  Berufung  der  Richter  zu  einer 
von  der  Sauppeschen  abweichenden  Ansicht  zu  filhren  scheinen.  Scheinen  —  denn  hier 
gestatten  unsere  Quellen  kaum  ein  bestimmteres  Urtheil. 

Wenn  Plutarch  sagt:  der  Archon  liabe  in  Anbetracht  der  grossen  Aufregung  nicht 
Richter  erlost,  sondern  die  zehn  Feldherren  vereidigt,  so  kann  man  das  in  der  That  kaum 
anders  verstehn,  als  dass,  wie  Helbig  S.  99  sagt,  ,der  Archon  'diese  ausserordentliche 
Massregel  ergriff  zu  einer  Zeit,  in  welcher  er  iiach  regelmassigem  Verfahren  die  Richter 
hatte  auslosen  miissen'.  Diese  Erwagung  war  es  offenbar  auch,  welche  Sauppe  bewog 
die  Constituierung  des  Feldherrengerichts  nach  der  Auffiihrung  anzusetzen,  weil  er  mit 
vollem  Recht,  wie  wir  sahen,  die  bei  Lysias  gegebene  Losung  nach  der  Aufftthrung 
behauptete,  wahrend  Helbig  umgekchrt  Lysias  preisgab,  wcil  er  ebenfalls  mit  vollem 
Recht,  wie  wir  sahen,  es  fiir  unmoglich  hielt,  dass  die  Feldherm  erst  nach  Auffiihrung 
der  Tragoedien,  iiber  welche  sie  richten  sollten,  gekommen  und  zu  Richtern  ernannt  worden 
wftren.  Welchen  naheren  Ausweg  kann  man  aus  diescm  Dilemma  suchen  als  die  Annahme 
einer  doppelten  Losung,  einer  vor,  der  andern  nach  der  Auffiuhrung,  dergestalt  dass  bei  der 
ersten  Losung  eine  grossere  Zahl  von  Priifendcn,  aus  dieser  sodann  bei  der  zweiten  eine 
kleinere  Zahl  von  Entscheidenden  gezogen  ware.  Freilich  giebt  jeder  der  beiden  Zeugen, 
Lysias  wie  Plutarch  nur  eine  Losung,  aber  diese  beidon  zusammenzurechnen  sind  wir 
befugt,  weil  auch  keiner  von  beiden  die  andere  ausschliesst.  Auch  hier  m5chte  man 
die  doppelte  Losung  der  Heliasten  vergleichen. 

Sehen  wir  imn,  ob  diese  Anuahnie  einer  doppelten  Losung  weiterhin  Schwierig- 
keiten  verursaeht  oder  vielmehr  beseitigt. 

Hatte  keinc  Losung  vor  dem  Agon  stattgefunden,  so  mtisste  man  annehmen,  dass 
in  einer  Urne  grade  so  viele  Namen  lagen,  als  zuerst  bei  einem  Agon  Richter  sitzen 
soliten.  Fiir  jeden  Agon  ware  folglich  eine  besondere  Urne  gewesen,  in  welche  bei  jener 
Wahl  im  Rathe  die  wahlenden  Stamme  die  Namen  der  fur  diesen  Agon  Gewahlten  ein- 
geworfen  hatten  ^^).  Dann  gestehe  ich  die  Absicht  jenes  Pythodoros  bei  Isokrates  X  nicht 
zu  verstehn,  welcher  um  eines  geringen  Zweckes  willen,  wie  der  Redner  sagt  jjitxpuiv 
sTvExa  die  so  wohl  verschlossenen  und  verwahrten  Urnen  geoffnet  und  die  Namen  Iieraus- 
genommen  hatte.  Da  nur  gesagt  wird,  dass  Pythodoros  Namen  herausgenommen,  nicht, 
dass  er  andere  wieder  hineingeworfen,    und   da  es   andrerseits   nicht   wohl  denkbar  ist, 


42)    Dies  ist  oflfenbar  Sauppes  Ansicht  nach  dem  was  er  S.  7  f.  sagt,  wahrend  er  S.  13  sich  so  ausdr&ckt, 
als  seien  fBr  einen  Agon  schliesslich  aus  mehreren  Umen  die  Richter  gezogen. 


21    

dass  er  alle  Namen  herausgenommcn,  vielmehr  eine  Uebertreibung  des  Redners  wahr- 
scheinlich  ist,  so  scheiut  dies  darauf  zu  fuhreu,  dass  in  deu  Urnen  mehr  Namen  lagen 
als  herausgezogen  werden  soUten.  Ferner  wenn  Pythodoros  die  Urneu,  nicht  blos  eine 
5finete,  so  mttsste  er,  vorausgesetzt  dass  jeder  Agon  seine  Urne  hatte,  nicht  blos 
an  einem  Agon  sondern  an  allen  einen  persOnlichen  Antheil  gehabt  haben,  was  schwer 
denkbar  ist. 

'■  Wohl  jenes  erste  Bedenken,  nicht  aber  dies  zweite  liesse  sich  heben,  wenn  fttr 
jeden  Agon  in  eine  Urne  nicht  nur  grade  so  viel  Namen  eingeworfen  waren,  als  ,Pru- 
fende'  sein  sollten,  sondem  etwa  die  doppelte  oder  dreifache  Zahl.  So  ware  ja  auch 
eine  Losung  vor  dem  Agon  nicht  blos  moglich,  sondern  sogar  nothig  gewesen. 
Aber  dann  ware  auch  von  vom  herein  auf  eine  gleiche  Vertretung  der  Stamme  im 
Gericht  verzichtet. 

Losung  zu  Anfang  und  dabei  doch  gleiche  Vertretung  der  Stamme  war  naturlich 
nur  dann  m6glich,  wenn  die  Zahl  der  Urnen  nicht  gleich  der  Zahl  der  Agonen,  sondera 
gleich  derjenigen  der  Stamme  war,  uud  jeder  Stamm  in  seine  Urne  ftir  jeden  Agon  etwa 
doppelt  so  viel  Namen  einwarf,  als  er  unter  den  Priifenden  Vertreter  haben  sollte.  Nur 
eins  konntc  so  nicht  benicksichtigt  werden,  namlich  besondere  Qualification  der  Richter 
fiir  die  verschiedenen  Auffuhrungen.  Denn  wenn  man  auch  bei  der  Wahl  je  fiir  den 
tragischen  oder  komischen  Agon  sich  solche  Manner  aussuchte,  die  auf  Tragoedien  oder 
Komoedien  vorzuglich  sich  verstanden,  so  konnte  doch  die  Losung  die  Saclie  leicht  ver- 
kehren.  Aber  eine  solche  Specialisierung  der  Kennerschaft  und  des  Kunsturtheils  ist  auch 
nicht  eben  wahrscheinlich ;  sie  wird  durch  Platons  jedenfalls  interessante,  weuii  auch  in 
einigen  Stiicken  fiir  uns  befremdliche  Aufstellung  in  den  Gesetzen  S.  658  keineswegs 
empfohlen.  Denn  wohl  statuiert  er  dort  die  Vorliebe  gewisser  Menschen  fur  gewisse 
Arten  der  Auffuhrung;  aber  es  sind  die  ganz  kleinen  Kinder,  die  nach  seiner  Meinung 
Jongleurs  und  Taschenspieler  i)aujjLaTa  vorziehn  wiirden,  wahrend  etwas  grossere  der 
Komoedie,  gebildete  Frauen  und  Junglinge  der  Tragoedie,  gesetzte  Manner  endlich  den 
Rhapsoden  von  Ilias  und  Odyssee  und  der  Hesiodischen  Gedichte  den  Vorzug  geben 
wiirden.  Fur  die  Chorrichter  kam  aber  selbstverstandlich  nur  diese  letzte  Altersclasse  in 
Betracht,  und  derselbe  Platon  verlangt  in  derselben  Schrift  S.  764  F  wolil  besonderes 
Gericht  fur  Gymnastik  und  Musik  und  bei  der  Musik  fiir  Einzelvortrag,  d.  h.  virtuose 
Leistungen  und  fur  ChOre;  bei  diesen  aber  macht  er  keine  weitere  Unterscheidung. 

Sa  also  wflrden  Plutarch  und  Isokrates  zu  ihrem  Recht  kommen;  ob  aber  auch 
Lysias?  Aus  ihm  hatte  Sauppe  entuommen,  dass  jeder  Stamm  im  Senat  nicht  aus  sich, 
d.  h.  den  eigenen  Stammgenossen,  sondern  aus  allen  Athenern  die  Richter  en\'ahlt  habe, 
weil  es  dort  nicht  als  selbstverstandlich  fur  die  Geschworenen  erachtet  werde,  dass  A, 
Richter  in  demselben  Agon,  in  welchem  B  als  Chorege  um  den  Sieg  kampfte,  eben  von 


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22    

^iesem  erw&hlt  sei  nnd  um  diesem  den  Sieg  zu  geben^^.  Allerdings  bei  Saeppeis 
Annahme  einer  besondern  Ume  fUr  jeden,  also  auch  fiir  den  bei  Lysias  gemeinten  Agon, 
konnte,  wenn  man  aus  dem  eigenen  Stamm  die  Eichter  w&hlte,  kein  Zweifel  bestehn^  von 
wem  A  zum  Richter  gewahlt  sei  und  fUr  wessen  Interessen.  Bei  dem  von  mir  Toraos- 
gesetzten  Verfahren  dagegen,  wenn  in  der  Urne  einer  jeden  Phyle  etwa  doppelt  so  viei 
Namen  lagen  als  liberhaupt  Agonen  waren,  und  man  bei  der  Wahl  dem  Choregen  dct 
eigenen  Phyle  nur  etwa  fur  seinen  Agon  die  Namen  zu  bestimmen  gestattete,  so  konnte 
der  Sprecher  B  sprechen,  wie  er's  thut.  Praktisch  freilich  wftre  es  auch  bei  diesem  Modiis 
gewesen,  da  man  ja  nicht  wusste,  wen  das  Los  traf,  sich  bei  der  Wahl  aller  Namen 
nur  durch  Rucksicht  auf  dcn  Sieg  des  eigenen  Chors  leiten  zu  lassen,  also  bei  vier  Agonen 
z.  B.  nicht  fur  jeden  derselben  je  einen  oder  zwei  Richter,  oder  wie  viel  es  waren,  son- 
dem  im  Grunde  nur  fur  einen  Agon  vier  oder  acht  Namen  von  Richtem  einzuwerfen. 
Aber  es  ist  doch  nicht  nothwendig,  dass  man  in  Athen  aberall  so  dachte.  Jedenfalls 
stellen  sich  Sauppes  Hypothese  nicht  geringere  Schwierigkeiten  entgegen.  Denn  wenn, 
wie  er  will,  filr  jeden  Agon  nur  diejenigen  Phylen  Richter  wahlten,  welche  fQr  ihn  die 
Chore  stellten,  also  eben  die  Parteien  selbst  richteten,  wie  hatte  da  wohl  ein  andres  Re- 
sultat  herauskommen  sollen,  als  bei  der  Abstimmung  der  Feldherm  nach  der  Schlacht  bei 
Salamis  bei  Herodot  8,  123,  oder  der  Kunstler  iiber  ihre  Amazonenstatuen  in  Ephesos 
bei  Plinius  Naturgesch.  34,  53,  dass  namlich  jeder  sich  den  ersten  Preis  zusprach?  Da 
ware  es  jedenfalls  viel  rationeller  gewesen,  wie  Boeckh*'*)  es  sich  dachte,  dass  grade  die 
nicht  certierenden  Stamme  die  Richter  stellten.  Dem  aber  steht,  wie  Sauppe  bemerkt, 
der  Fall  bei  Lysias  entgegen,  wo  Richter  und  Choreg  desselben  Stammes  sind.  Ebenda 
sehen  wir  ja  aber  auch,  wie  es  das  einzig  naturliche  war,  dass  jeder  Stamm  aus  seiner 
eigenen  Mitte  die  Richter  wahlte.  Es  bedurfte  also  gar  nicht  der  Controle,  deren  Un- 
ausfuhrbarkeit  bei  verdeckter  Wahl  Sauppe  gegen  die  Wahl  je  aus  dem  eigenen  Stamm 
einwandte. 

Das  Wichtigste  aber  und,  mag   man  uber  die  Zahl   der  Urnen  so  oder    so    den- 
ken,  jedenfalls  Festzuhaltende  sclieint  mir  die  Betheiligung  aller  Stamme  an  jedem  Gericht 


43)  S.  oben  S.  9,  J5.  Dass  B  bei  demselben  Agon  als  Choreg  concurrierte,  schloss  Sanppe  mit  Becht  ans 
■fjjjiErc  fjjiev  und  r^{J.a)v  efvexa,  denn  den  Beweis  fiir  die  Versohnung  von  A  und  B  enthalten  die  Worte  nur,  wenn 
der  Plural  hier  ftr  den  Singular  steht.  Das  ist  grade  in  dieser  Hede  nicht  selten.  Hatte  aher  B  absichtlich  rwei- 
deutig  gesprochen,  so  wSre  bei  Tj[xer;  jedenfalls  nicht  mit  Scheibe  Lect.  Lysiacae  Jahns  Jahrb.  Suppl.  I,  301  an 
Philinos  und  Diokles,  sondem  an  den  Stamra  zu  denken.  Ffir  die  Choregie  von  B  spricht  aber  tielleicht  am 
unzweideutigsten  r})v  ^[itjv  cpuXr^v,  denn  da  A  und  B  einer  Phyle  angehoren,  kann  B  ,seine'  Phyle  nicht  deijenigen 
von  A,  sondem  nur  derjenigen  seiner  Concurrenten  entg^enstellen. 

44)  Corpus  inscription.  I,  352.  Es  scheiut  nicht,  dass  Boeckh  seine  Ansicht  sp&ter  modificiert  hat.  YgL 
Schultze  de  chori  graeconm  tragici  habitu  externo  1S56,  12  f,  der  sich  auf  mundliche  Mittheilung  Boeckhs  beruft  und 
Boeckhs  Encyclopaedie  und  Methodologie  der  philol.  Wissensch.  herausg.  von  Bratuseheck  1877,  S.  519.    :         lil 


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—    28    


Uebersll  "wo  wir  von  lebhafter  Parteinahme  bei  einer  Auffuhrung  lesen,  ist  es  das  ganze  Volk^ 
iTeiches  hier  oder  dort  Partei  nimmt,  und  wenn  nun  Aristophanes  bald  die  Zuschauer  bald 
die  Richter  malmt,  jenen  wie  diesen  Vorwiirfe  wegen  einer  Niederlage  macht,  so  kann 
inan  die  jedesmaligen  Richter  kaum  anders  als  einen  Ausschuss,  als  Vertreter  aller  St&mrae 
ansehn.  Anders  wurde  jede  Auffiihrung  nicht  mehr  Sache  des  ganzen  Volkes,  sondem 
nar  einzelner  St&mme  sein.  Endlich  kann  ich  trotz  Lessing,  G.  Hermann  und  Sauppe 
nicht  umhin,  in  Plutarc  hsErzahlung  eine  Bestatigung  hierfiir  zu  finden.  Indem  Piutarch, 
wo  er  die  Emennung  Kimons  und  seiner  Mitfeldherrn  zu  Richtern  uber  die  tragischen 
ChOre  erz&hlt,  zusetzt  hixa  Jviaf  dizb  cpuX-^j  Eva  kxdarr^^,  kaun  er  damit  schlechterdings 
nur  einen  Umstand  hervorheben  wollen,  welcher  grade  diese  Manner  zu  dem  Geschfift 
empfahl.  Was  sie  in  erster  Linie  empfahl,  war  natfirlich  ihr  Ansehn  als  siegveiche  Feld- 
herm,  das  liegt  in  dem  ganzen  Zusammenhang  bei  Plutarch.  Was  schliesst  sich  nun 
daran  io  zweiter  Linie  passend  an?  Empfahl  es  diese  Manner  mohr,  dass  sie  im  Uebrigen, 
was  Zahl  und  StammesangehOrigkeit  *^)  betraf,  dieselben  Bcdingiingen  erfullten,  welche 
sonst  bei  der  Richterwahl  galten,  oder  etwa,  dass  sie  auch  in  dieser  Beziehung  abwichen? 
.  Vor  und  auch  nach  Lessing  wieder  verstand  man  jenes  ^^).  Lessing,  Hermann 
und  Sauppe  dagegen  liessen  sich  durch  die  Trdvis  xpiiaf  der  Lexikographen  XIX,  bestim- 
men,  anch  in  der  Zahl  ein  Abgehn  vom  Herkommen  zu  finden.  Lessing^^  meinte, 
statt  der  bisher  tlblichen  funf  hatte  Apsephion  damals  die  zehn  Feldherra  erwahlt,  und 
w&re  diese  Zahl  seitdem  bei  dem  tragischen  Agon  ublich  geblieben.-  Auch  Lessing  hob 
schon  hervor,  was  nach  ihm  Hermann  und  Sauppe:  ,die  Feldherrn  sind  jeder  aus  einem 
besonderen  Stamme;  durch  sie  kann  gleichsam  das  ganze  Volk  den  Ausspruch  thun*. 
Aehnlich  brachte  Hermann'*^)  durch  eine  weni^  wahrscheinliche  Aenderung  diA  cpuX^c 
{u«c  IxdaxTjc  und  eine  etwas  kiinstliche  Erklarung  die  zehn  Vertreter  aus  jedem  Stamme 
in  Gegensatz  zu  den  gewohnlichen  fiinf  Vertretern  von  nur  funf  Stammen.  Sauppe  S.  15 
sagt:  nur  die  Erwagung,  dass  die  Feldherrn,  weil  aus  jedem  Stamme  einer  sei,  die 
Gesammtheit  des  Volkes  passend  zu  vertreten  und  uber  die  Leistung  einiger  Phylen, 
die  die  ChOre  gestellt  hatten  unparteiisch  zu  richten  geeignet  waren,  liegt  in  den  Worten 
■djzb  'foX-^j  u.  s.  w.  Von  allen  dreien  finden  wir  also  das  zugestanden,  dass  es  passend 
war,  alle  Stamme  im  Gericht  vertreten  sein  zu  lassen.  Nach  Lessing  hatten  die  Athe- 
ner,  nachdem  sie  spat  zu  dieser  Erkenntniss  gelangten,  freilich  nur  fur  die  Tragoedie, 
dieselbe  nun  doch  wenigstens  festgehalten ;  nach  Hermann  dagegen  und  Sauppe  nicht. 

'  *  .     f  ' _\ . '■ 

*['"•*  ■  45^  Denn  wenn  anch  die  attischen  Strategen  nur,  wie  Droysen  im  Hermes  18T4  wili  5  fQr  alle  St&mme 
nnd  in  der  Regel  anch  ans  allen  Stammen  gewahlt  wurden,  so  liegt  nichts  im  Wege,  anznnehmen,  das»  Im  JahA 
469/8  wirUicb  ^0  zehn  Feldherm  den  zehn  Stammen  angehorten. 

46)    So  namentlich  Scholl,  Leben  des  Sophokles  S.  33. 
!->;.■  ••;,        47)    Leben  des  Sophokles  J.  '  ..     >: 

48)     De  quinqiie  iudicibus  poetarum  Opusc.  Vll,  93.  *  .■''■:'•  ^ 


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Ich  sehe  nnn  nicht  ein,  wamm  die  Athener  diese  richtige  Einsicht  nicht  von  Anfang  ati 
gehaht  haben  sollten,  und  finde  Plutarchs  Worte  damit  durchaus  in  Einklang,  indem  ieh, 
wie  schon  angedeutet,  in  jenem  Zusatz  einen  das  Ausnahmeverfahren  erleichtemden  Uoir 
stand  erblicke.  Und  wenn  Plutarch  fortfSiirt  6  fjilv  d-)f<**^  ^'^  "^^  '^^'^  xpiTuiv  d^(tt>|ia  xiq 
cptXoTtfifa  uTcep^paXsv,  so  glaube  ich  das  d;fu)[xa  nur  von  dem  Ansehn,  nicht  von  der  Zahl 
verstehn  zu  dflrfen.  Auch  ich  will  die  irdvie  xpixa{  f&r  Atheu  gelten  lassen,  aber  diese 
funf  wfiren,  wie  auch  Sauppe  verstand,  die  ,Entscheidenden'.  Wie  viel  waren  dann  die 
,Prufenden',  die  gr5ssere  Zahl,  aus  der  jene  kleinere  durchs  Los  ansgezogen  wurde?  Es 
ist  klar,  dass  die  zehn  Feldherrn,  da  sie  vor  der  AuflfUhrung,  wie  wir  sehen,  berufen  und 
vereidigt  wurden,  nicht  den  Entscheidenden  sondem  den  Prttfenden  zun&chst  gleichzustellen 
sind.  Dass  sie  nachher  alle  entschieden,  sagt  Plutarch  ja  nicht.  An  mehr  als  fiinf  ist 
offenbar  auch  die  Mahnung   des  Aristophanes  VI  gerichtet. 

Nehmen  wir  also  an,  dass  vor  jeder  Auffiihrang  vom  Archon  aus  jeder  der  zehn 
Uraen,  so  lange  es  eben  zehn  Stamme  gab,  je  ein  Name  gezogen  und  gerufen  worde  *^), 
der  Trager  opferte  und  schwor,  sass  und  schaute  und  am  Schluss  schrieb,  danach  aus  dcr 
graden  Zahl  der  zehn  die  ungrade  von  fiinfen  ^)  erlost  wurde  zur  Stimmabgabe,  so 
weicht  davon  das  Verfahren  des  Apsephion  bei  jener  besondem  Gelegenheit  —  und  viel- 
leicht  sah  Lessing  recht,  dass  es  ebensosehr  auf  eine  Anerkennnng  der  Feldherra  abge- 
sehen  war  wie  auf  Sicherstellung  der  Entscheidung  —  so.  wenig  ab,  dass  der  Archon 
gewiss  in  der  gleich  nach  dem  Feste  abgehaltenen  ixxXT^afa  Iv  Atov6oou  keine  Anklage  erfuhr, 
wie  er  gewiss  auch  bei  der  AuflTiihrung  schon  nicht  unterlassen  haben  wird,  seinen  Vorschlag 
vom  versammelten  Volk  gutheissen  zu  lassen.  Dagegen  konnte  bei  Sauppes  Auflfassung 
die  Abweichung  vom  gewohnlichen  Verfahren,  indem  statt  der  zwei  oder  drei  concurrieren- 
den  Stamme,  alle  zur  Entscheidung  berufen  waren,  zu  gross  erscheinen,  um  nicht  Droysens 
Zweifel  ^^)  an  der  Authenticitat  der  Plutarchischen  Erzfthlung  zu  gestatten. 

Wer  durchs  Los  zur  kleinen  Zahl  der  ,Entscheidenden'  berufen  wurde  und  vorher 
sowohl  unter  den  Gew&hlten,  in  der  Urae  gelegen,  als  auch  danach  unter  den  Prflfenden 
gesessen,  also  durch  alle  Stadien  oder  besser  durch  alle  Collegien  hindurchgegangen  war, 
der  konnte  von  Platon  im  Staat  IX  S.  580  B  treflfend   als  6  8td  Trdvxtov  xptxi^;  bezeichnet 


49)  Ob  eine  Dokimasie  anzunehmen?  Plato  schreibt  sie  ftir  den  X^9^^  apyntov  und  e?caif<oTfe6c  Tor  in  den 
Gesetzen  765.  Dieser,  der  ans  zehn  Vorgeschlagenen  erlost  ist,  entspricht  aber  vielmehr  dem  Archon  als  Vorstand  der 
Dionyrien.  Denn  anch  jener  Platonische  apx«>v  entscheidet  nicht,  sondem  apx^^c*»  e^C  toik  xpitA;  dito5i6ob«  6  Xacx^v 
'ri)v  xpfoiv. 

60)  Ob  man  etwa  in  der  Zeit  der  zwolf  nnd  dreizebn  Stbnme  sieben  Entscheidende  aosloete,  die  ja  Lnkiaii 
XYU  kennt? 

51)  An  dem  Sieg  des  Sophokles,  wie  Cartins  6r.  Gesch.  II*  618  zn  glanben  seheint,  hat  Droysen  gewiss 
nicht  zweifelo  wollen.    Der  mnsste  ja  ans  den  Acten  feststehen. 


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25 


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werdon,  eini  Ausdruck,  den  man  verscMeden  verstanden  ^*),  und  weil  man  ihn  nicht  ver-  f 
stand,  natfirlich  auch  durch  Conjektur  zu  beseitigen  gesucht  hat.     Dass  Platon  nicht  an   - 
Process-  sondem  an  Chorrichter  denkt,  geht  aus  dem  gleichfolgenden  unzweideutig  hervor. 
Der  Singular  ist  nicht  anders  zu  verstehn  als  in  jener  Stelle  der  Gesetze  II,  659,  wo  wir,  . 
wie  bei  Dion  XVI  und  Lukian  XVII,  grade  auch  dasselbe  Verbum  dTCo^a(vscj{>ai  von  der 
Stimmabgabe   haben.     Aehnlich  wie  Sokrates  den  Glaukon,  mochte  der  Archon  den  ein- 
zelnen  Richter  (xiv  8tdl  t:o(vtu)v  xpin^v)  fragen:  xfc  irpaiTo?  xaxd  t9jv  of^v  6(5;av  (far  euoaifiovfa 
etwa  oo'f  fa)  xal  t(c  SsuTspoc  u.  s.  w.     Glaukon  antwortet  natiirlich  in  demselben  Gleichniss 
fortfahrend  ^\  wie  auch  Sokrates  noch  mit  der  Frage,   ob  sie  einen  Herold  zur  Verkftn- 
dignng  miethen  wollten  oder  selber  den  Sieger  ausrufen,  im  Bilde  bleibt. 


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52)  Schleiermacherzur  XJebersetznng:  ,auf  etwas  Hergebrachtes  wird  hier  offenbar  angespielt;  ich  habe 
aber  nii^end  einen  Anfschlnss  darQber  gefonden;  niir  so  viel  ist  dentlich,  dass  hier  yon  keiner  gerichtlichen  Schlich- 
tung  die  Rede  ist,  sondem  von  einem  kampf-  nnd  schiedsrichterlichen  Verfahren'.  In  der  Didotschen  Am^abe  ist  der 
Sache  nach  richtig  Qbersetzt  iudex  postremo  iudicans,  ich  weiss  aber  nicht,  ob  es  anders  gemeint  ist,  als  wenn  C.  E.  Ch. 
Schneider  Si^  Tcavxcov  yom  Ablauf  aller  Agonen  versteht,  als  ob  ein  Gericht  iiber  alle  Agonen  aller  Gattongen 
bestanden  h&tte. 

68)  Man  konnte  meinen,  Glaukon  vergleiche  seine  Entscheidung  insofem  mit  derjenigen  von  Chorrichtem, 
als  auch  jene  gewdhnlich  die  Chore  nach  der  Beihenfolge  ihres  Auftretens  auf  ihrer  Schreibtafel  verzeichnet  hStten, 
dem  ersten  den  Sieg  verleihend.  Dagegen  spricht  aber  Aristophanes'  Befiirchtung  VI  und  bei  Platon  der  Zusatz 
dper^  xal  xaxicf  u.  s.  w. 


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